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Recht

Gegen SLAPP-Klagen und Big-Tech-Intransparenz

Anders als noch bei den Wahlen 2021 liegt den Parteien neuerdings verstärkt eine Abwehr der durch Big Tech verursachten Gefahren am Herzen. Nach dem Willen der SPD sollen die US-Plattformen verpflichtet werden, „ihre Algorithmen und Entscheidungsprozesse zur Inhaltsdarstellung offenzulegen“, mit dem Ziel, sie „auf diskriminierende oder manipulative Praktiken zu prüfen“. Denn: „Transparenz und Verantwortlichkeit der Plattformanbieter sind zentral, um die demokratische Meinungsbildung zu schützen.“ Allerdings solle die staatliche Aufsicht sich zurückhalten, „um kein Gefühl von staatlicher Zensur aufkommen zu lassen“.
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Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
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Rechtes Rauschen im Blätterwald

Quellenschutz in Gefahr 

dju fordert Presseauskunftsrecht

Keine Auskunft zu Pegasus

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
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Niederlage für Google und Apple

Gericht: Heimliches Abhören war rechtens

Neue Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit

Nur echte Presseausweise anerkennen

Neue Anlaufstelle: Erste Hilfe bei SLAPPs

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
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Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen

EU stimmt für Medienfreiheitsgesetz

EU segnet Anti-SLAPP-Gesetz ab

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott, Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der verbietet die wortgetreue Veröffentlichung von Passagen amtlicher Dokumente aus laufenden Ermittlungsverfahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Strafverteidiger Lukas Theune unterstützen Semsrott und FragDenStaat in dem Strafverfahren.
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Gewalt gegen Frauen nimmt zu

Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz

Neue Studie: Hass im Netz nimmt zu

Verbände: Paragraph 353d Nr. 3 muss weg

RBB muss Ruhegeld an Augenstein zahlen

MMM - Menschen machen Medien
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Heft 2/2025

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