Rundfunk

Dissonanter Schlussakkord

Seit 18. Juli ist es amtlich: Das SWR-Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg (95 besetzte Stellen laut Website) wird aufhören, zu existieren. Der Rundfunkrat habe „mit großer Mehrheit” beschlossen, die so genannte Öffnungsklausel des Fusionsbeschlusses von 2012 (M 6,/2012) zu streichen. Damit wird die Fusion mit dem Radio-Sinfonieorchester Stuttgart (RSO, 98 Mitglieder) kommen.
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Hausrecht oder Pressefreiheit?

Was wiegt schwerer: Das Hausrecht eines Unternehmens oder die Pressefreiheit? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Stuttgarter Landgericht am 31. Juli. Geklagt hatte der Daimler-Konzern gegen den Südwestrundfunk (SWR) wegen dessen Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden”. Dem Sender sollte die erneute Ausstrahlung untersagt werden, weil Undercover-Reporter Jürgen Rose ohne Erlaubnis auf dem Gelände des Daimler-Werks Untertürkheim gefilmt hatte. Das Urteil steht noch aus, doch bereits die Verhandlung machte klar: Es geht um Grundsätzliches.
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Mehr Partizipation

Drei wesentliche Aspekte umfasst die Novellierung des Landesmediengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird eine „Stiftung für Vielfalt und Partizipation”, die der Qualität im Lokaljournalismus zugute kommen soll. Eine zweite private landesweite Hörfunkkette wird schon 2015 auf Sendung gehen. Und der Bürgerfunk soll nicht nur prinzipiell gestärkt werden, sondern sich auch im Internet präsentieren dürfen.
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Grober Unfug mit Rankingspielen

Als im Juli rauskam, dass in den Abstimmungsergebnissen für „Deutschlands Beste!” herumgepfuscht worden war, hatte man beim ZDF nur einen Wunsch: dass möglichst rasch eine neue Sau durchs Dorf getrieben werde. So kam es auch, aber anders, als erhofft: Mehrere ARD-Anstalten mussten einräumen, dass auch sie bei ihren „Ranking-Shows” manipuliert hatten.
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Hohle Idole

Sein Werk sei ausdrücklich kein Buch „eines Fernsehkritikers für Fernsehkritiker”, schreibt Bernd Gäbler im Vorwort seiner Ausführungen über TV-Phänomene wie Dieter Bohlen oder Heidi Klum.
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Weniger Politikeinfluss, stärkere Gremien

Große Einigkeit in der Einschätzung des ZDF-Urteils. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer befand, das Urteil stärke die Gremien und die öffentlich-rechtlichen Medien. Nach Ansicht von Uwe Grund, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), dem Dachverband der Rundfunkräte, hat das Bundesverfassungsgericht die „herausragende Rolle” der Gremien betont. ZDF-Intendant Thomas Bellut freut sich gar über starke Fernsehräte: „Das Urteil stärkt auch die Gremien, sich selbstbewusst und unabhängig im Fernsehrat einzubringen.”
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Öfter Peitsche statt Zuckerbrot

Während sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und vor allem der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio nicht entblöden, einen gesetzlichen Mindestlohn für Zeitungszusteller/innen als Bedrohung der Pressefreiheit und damit „verfassungswidrig” zu denunzieren, sieht das redaktionelle Führungspersonal der Tageszeitungen ganz andere Gefahren für dieses Grundrecht in Bundesdeutschland.
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WDR auf Crashkurs

Gerade mal ein Jahr nach Dienstantritt schockt Intendant Tom Buhrow die WDR-Belegschaft mit einem radikalen Sparkurs. 100 Millionen Euro muss der Sender angeblich ab 2016 jährlich sparen, 500 Planstellen sollen bis 2020 wegfallen. Auch im Programm sind Abstriche geplant. Gewerkschaften und Personalräte fordern Alternativen, die personelle Ausblutung und Verschlechterung der Programmqualität verhindern.
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Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Die Verfassungsklagen von zwei Unternehmen in Bayern und in Rheinland-Pfalz gegen den neuen Rundfunkbeitrag hatten keinen Erfolg. Übereinstimmend erklärten die höchsten Landesgerichte den neuen Beitrag für rechtmäßig. In Bayern hatte eine Straßenbaufirma aus Montabaur geklagt und in Rheinland-Pfalz die Drogeriemarktkette Rossmann. Sie sahen sich durch die neue Abgabe als benachteiligt an.
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Gegen verkürzte Tagesschichten

„Meinen Kindern kann ich nur davon abraten, den Beruf des Journalisten zu ergreifen“, stellt Thomas Martin nüchtern fest. Der ver.di-Vorsitzende beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) weiß von verdienten Wirtschaftsschreibern zu berichten, die im Sender einen Volontariatsvertrag unterzeichnen, nur um zwei Jahre später wieder als Freie auf dem Markt zu landen. Und der ist hart umkämpft.
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So frei sich einzuklagen!

Gagenempfänger des Bayerischen Rundfunks (BR) haben keine längerfristige Lohnfortzahlung und überhaupt keinen Beendigungsschutz – noch nicht einmal Ankündigungsfristen vor einer etwaigen Beendigung. Für die Art und Weise, wie die Geschäftsführung des BR mit dieser Mitarbeitergruppe umgeht, gibt es einen Begriff aus längst überwunden geglaubten Zeiten: Tagelöhnerei. Der Sender gibt diesen Personen jetzt allen Grund, sich einzuklagen.
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„Öffentlich-rechtlich? Ja, bitte!“

Die Ministerpräsidenten der Länder haben ernst gemacht: 2015 soll der Rundfunkbeitrag erstmals in seiner Geschichte sinken – um monatlich 48 Cent. Zugleich aber verweigern die Länderchefs den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zum wiederholten Mal den Aufbau eines eigenen Jugendkanals. Mehr denn je steht die Frage im Raum, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft aufgestellt sein soll. Zur Beantwortung will auch der ver.di-Bundesvorstand beitragen – mit einem eigenen Thesenpapier.
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Verfassungswidrig

Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, der staatliche Einfluss auf den Sender zu hoch. Mit deutlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die politischen Ränkespiele in den ZDF-Gremien kritisiert und einen neuen Meilenstein in seiner Rundfunk-Rechtsprechung gesetzt. Dennoch bleibt einiges vage, ein weitergehendes Urteil wäre wünschenswert gewesen.
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Fokus auf Angebote in englischer Sprache

Die Deutsche Welle will künftig im Reigen der globalen Informationsanbieter stärker mitspielen. Der neue Intendant Peter Limbourg strebt darum eine Konzentration auf Angebote in englischer Sprache als „journalistisches Flaggschiff” an. Die Neupositionierung dürfte nicht ohne Risiken für die Beschäftigen abgehen.
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Auf ein Wort: Warum so voreilig?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF hat eine Entlastung der Beitragszahler um 73 Cent im Monat vorgeschlagen. Darüber sollen die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am 12. März entscheiden. Warum so voreilig?
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Tagesschau-App mit Texten zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an. „Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das…
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