Verlogen und „rechtswidrig“
Wer als Privatmensch Kenntnis erhält von schweren Straftaten, ob geplant oder bereits begangen, sollte umgehend die Polizei verständigen. Das ist geradezu staatsbürgerliche Pflicht. Anders verhält es sich, wenn ein großes Boulevardmedium den Ermittlern aktiv zuarbeitet und die Gelegenheit nutzt, in großem Stil gleichzeitig in eine reißerisch aufgezogene Verdachtsberichterstattung einzusteigen. So geschehen im Fall des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Christoph M., gegen den wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird.
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