Herr Gröger nicht anonym
Herr Gröger hat wieder einen Namen: Der Besitzer eines Seegrundstücks in Niederlehme bei Berlin, auf dem sich eine Ernst-Thälmann-Gedenkstätte befindet, die er durch Neubebauung beseitigen möchte, muss nicht anonym bleiben. Das Berliner Kammergericht entschied am 5. November, dass die Tageszeitung junge Welt Gerd Grögers Namen wieder nennen darf. Damit revidierte der 9. Zivilsenat ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom Juni diesen Jahres, in dem Gröger zugestanden worden war, dass die Namensnennung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze.
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