Urheberrechtsreform 2002
Der nach neuem Urhebervertragsrecht vorgesehene Anspruch auf eine angemessene Vergütung für kreativ Tätige hängt wesentlich davon ab, ob der Urheber einer geistigen Schöpfung folgende Frage beantworten kann: Gibt es „gemeinsame Vergütungsregeln“, einen Tarifvertrag oder Honorarempfehlungen, auf die ich mich berufen kann, wenn ich mit dem Verlag mein Honorar verhandele?
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