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" ... werden wir unserem Herrn Mandaten empfehlen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen." Die Ankündigung des Münchner Rechtsanwalts Georg Romatka an den Privatsender ProSieben stammt aus dem Spätsommer letzten Jahres - und nun, im Mai ist es so weit: Dann wird wohl eine der größten Urheberrechtsklagen einer Einzelperson vor Gericht landen: Auf vorläufig geschätzte 750.000 Mark beziffert sich der Streitwert, den der Journalist Fred König für die unberechtigte Weitergabe und Fremdnutzung seiner Filminhaltsangaben verlangt, die er von 1990 und 1997 für ProSieben und zeitweise auch für dessen 100prozentige Tochter Kabel 1 geschrieben hat.
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