G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung war rechtswidrig
Es war ein historisch einmaliges Vorgehen der Sicherheitsbehörden beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg: Zunächst tauchte eine Liste mit 32 Namen von Journalist*innen an der Sicherheitskontrolle des Pressezentrums auf, dann wurde allen Medienschaffenden, deren Name auf der Liste stand, vom Bundespresseamt die erteilte Akkreditierung entzogen. Es gab keine Erklärung, keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zum Entzug der Akkreditierung von zwei Fotografen gefällt.
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