Recht

Digitalcourage klagt gegen Staatstrojaner

„Die Große Koalition hat Staatstrojaner in die Strafprozessordnung gebracht, wir klagen dagegen“, heißt es bei Digitalcourage. Der Verein hat am 7. August in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht.
 Die Beschwerdeführer_innen fordern, mehrere Absätze in den Paragraphen 100a, 100b und 100d der Strafprozessordnung (StPO) für verfassungswidrig und nichtig zu erklären, da sie unverhältnismäßig in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis eingriffen.
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Kontext will Ross und Reiter nennen

Sie will sich von der AfD nicht einschüchtern lassen: Die Stuttgarter Wochenzeitung Kontext wehrt sich gegen die Gerichtsentscheidung zugunsten eines AfD-Mitarbeiters. Das Landgericht Mannheim gab am Freitagmorgen dem Antrag dieses Mannes statt. Demnach darf Kontext dessen Namen nicht mehr nennen und keine Zitate aus seinen Chatprotokollen veröffentlichen. Für Kontext-Chefredakteurin Susanne Stiefel ist dieser Richterspruch „eine herbe Niederlage für die Pressefreiheit“. Kontext-Anwalt Markus Köhler kündigte weitere rechtliche Schritte an. Zunächst werde man aber die Begründung abwarten. 
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Synchron-Gagen unangemessen niedrig

Nach dem wegweisenden Urteil im Fall des Synchronschauspielers Marcus Off hat nun auch sein Kollege Johannes Raspe seinen Anspruch auf Nachvergütung erfolgreich durchgesetzt. Das Landgericht München urteilte am 12. Juli, dass die Vergütung der deutschen Stimme von Robert Pattinson in den Filmen der Twilight Saga im Vergleich zum Verwertungserfolg der Kinofilme zu niedrig war. Außerdem bewertete das Gericht die Gagen von Synchronschauspielerinnen und –schauspielern auch grundsätzlich als unangemessen niedrig.
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Regionalverlage gewinnen gegen RBB

Fünf regionale Zeitungsverlage obsiegten mit ihrer Klage über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am 25. Juli vor dem Potsdamer Landgericht. Konkret ging es um das Angebot unter rbb24.de am 23. Januar 2017. Die Verlage der B.Z. (Berlin), der Lausitzer Rundschau (Cottbus), der Märkischen Allgemeinen (Potsdam), der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt Oder) und der Volksstimme (Magdeburg) sahen es als „zu presseähnlich“ an und vom Rundfunk-Staatsvertrag nicht gedeckt. Die Begründung des Urteils steht noch aus.
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Rundfunkbeitrag mit Verfassung vereinbar

Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß, lediglich die Doppelbelastung von Zweitwohnungsinhabern ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Das hat heute der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in der Urteilsverkündung: „Die Höhe des Beitrags ist angesichts des Angebots von fast 90 bundesweiten Rundfunkprogrammen, die meist rund um die Uhr ausgestrahlt werden, offensichtlich zutreffend am Angebot ausgerichtet.“
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Kritik an Vorgehen gegen Netzaktivisten

Auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München haben Polizisten am 20. Juni die Räume des Vereins Zwiebelfreunde und die Wohnungen der Vorstandsmitglieder in mehreren deutschen Städten durchsucht. Dabei wurden unter anderem mehrere Rechner, Festplatten und Handys beschlagnahmt, aber auch Spenderdaten. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Vorgehen der bayerischen Strafverfolgungsbehörden gegen die Netzaktivisten aufs Schärfste.
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Neues EU-Urheberrecht nicht scheitern lassen

63 Verbände und Institutionen der Kultur- und Medienwirtschaft aus Deutschland, darunter die dju in ver.di, die ver.di FilmUnion, der Verband der Schriftsteller und der Verband der Übersetzer, haben sich mit einem Appell an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt. Die werden aufgefordert, die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses zum Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu unterstützen. Andernfalls drohe der mühsam erzielte Kompromiss zu scheitern.
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Verlag scheitert bei Richtern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Verlags C. H. Beck gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verlegeranteil bei VG-Wort-Ausschüttungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei „unzulässig“, da der Verlag „nicht substantiiert vorgetragen“ habe, durch das BGH-Urteil in seinen Grundrechten verletzt zu sein, heißt es in der Pressemitteilung der Karlsruher Verfassungsrichter vom 5. Juni 2018.
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Schlusslicht bei der Behördentransparenz

Ende Mai ist in Hessen das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Stellen eingeräumt werden. Allerdings sind die Regelungen so schlecht, dass die Reform weitgehend ins Leere laufen dürfte. Trotz massiver Kritik aus der Zivilgesellschaft und der Opposition hat die schwarz-grüne Landesregierung ein Gesetz verabschiedet, das eigentlich eine Mogelpackung ist.
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Freier Journalist klagt gegen Springer

Darf ein Verlag ältere Texte freier Autorinnen und Autoren ohne Genehmigung und ohne Vergütung in Online-Archiven vermarkten? Müssen freie Autor_innen sich für die langjährige Online-Verwurstung ihrer Arbeitsprodukte mit nem Appel und nem Ei abspeisen lassen, im Zweifel sogar mit Null Euro? Um diese Fragen geht es in einem Musterprozess, den der freie Autor Rainer Jogschies mit Unterstützung von ver.di seit einem Jahr gegen den Axel Springer Verlag führt.
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Per Mausklick aus der BND-Datenbank

Reporter ohne Grenzen (ROG) hat auf der Digitalkonferenz re:publica in Berlin ein Online-Tool vorgestellt, mit dem sich jeder gegen die Analyse seiner Telefon-Verbindungsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) juristisch wehren kann. Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ ist die Folge eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das dem BND die Speicherung und Nutzung von Daten im sogenannten Verkehrsanalysesystem (kurz VerAS) untersagt. Das Urteil gilt zunächst nur für Telefon-Daten von ROG.
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Funke verliert vorerst gegen ver.di und DJV

Das Arbeitsgericht Hamburg hat einen Antrag auf Unterlassung der Funke Frauenzeitschrift GmbH gegen die Gewerkschaften ver.di und DJV abgewiesen. Der zur Funke Mediengruppe gehörende Verlag wollte den Arbeitnehmervertretungen verbieten lassen, zu behaupten, dass Funke den Rationalisierungsschutz abschaffen wolle und damit „Kollegen ohne Abfindung auf die Straße setzen oder nach z.B. München verschieben“ könne. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hierbei um Meinungsäußerungen und nicht um Tatsachenbehauptungen. Funke kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
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Adblock Plus siegt vor BGH gegen Springer

Jeder vierte Werbeabruf auf deutschen Webseiten wird mittlerweile geblockt – deshalb hatte der Verlag Axel Springer gegen den populären Werbeblocker Adblock Plus geklagt. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erlitt der Konzern nun eine Niederlage auf ganzer Linie: Die Richter sahen weder einen unlauteren Wettbewerb, noch einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit. Springer will nun vor das Bundesverfassungsgericht gehen und kündigte weitere Klagen an.
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Medienfreiheit vor Betriebsinteresse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der MDR illegal hergestellte Filmaufnahmen aus zwei Bio-Hühnerställen weiterhin ausstrahlen darf und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aufgehoben. Ein Tierschützer war 2012 heimlich in die Ställe eingedrungen, hatte dort unter anderem tote Hühner gefilmt und die Aufnahmen dann kostenlos der ARD überlassen. Der BGH: Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen die Interessen des Bio-Produzenten.
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Wikipedia: Wenig Raum für Angriffe

Angesichts von Fake-News und Wählermanipulation, die große kommerzielle Plattformen wie Facebook kaum in den Griff bekommen, zeigen große Community-gestützte, nicht-gewinnorientierte Projekte wie Wikipedia, dass es auch anders geht.  Die Online-Enzyklopädie ist nicht nur nahezu resistent gegen Online-Überwachung und -Zensur, sie muss sich auch mit auffallend wenigen Rechtsersuchen befassen, die auf die Preisgabe von Nutzerdaten oder das Ändern und Löschen von Inhalten abzielen.
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Fotoschau: Schranken für Kunstfreiheit

Einen Passanten ohne dessen Einwilligung zu fotografieren und das großformatige Foto an einer vielbefahrenen Straße auszustellen, ist nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Auch wenn es sich um die Kunstform der Straßenfotografie handele, habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person in solch einem Fall Vorrang, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Ende März veröffentlichten Beschluss.
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