Recht

Verfassungsbruch

M | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Politik ihre medienpolitischen Ziele nicht durch eine Intervention in den Prozess der Gebührenfindung durchsetzen kann. Kehrt mit diesem Urteil jetzt Ruhe an der medienpolitischen Front ein?
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Alternativen in der Diskussion

Das bisherige Gebührenfestsetzungsverfahren wurde vom Verfassungsgericht zwar eindrucksvoll bestätigt. Zugleicht gibt das Urteil aber einige Hinweise auf denkbare Alternativen.
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Rundfunkstaatsverträge – was wird wo geregelt?

Änderungen der Staatsverträge – des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages sowie des Rundfunkgebührenstaatsvertrages – werden in sogenannten Rundfunkänderungsstaatsverträgen der Länder festgelegt.
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Künstlernamen gestrichen

Laut neuem Passgesetz, dass bereits von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterschrieben ist und am 1. November in Kraft treten soll, werden Künstler- und Ordensnamen im Personalausweis abgeschafft. Die Begründung erscheint zunächst verblüffend: Den Behörden soll die Arbeit erleichtert werden! Nun ja eine löbliches Unterfangen, nur zu welchem Preis und zu wessen Nachteil?
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Neujustierung von Qualität und Quote

Manche große Stücke enden damit, einige beginnen mit einem Paukenschlag. Das Karlsruher Rundfunkurteil enthält gleich mehrere solcher Paukenschläge, mal laut, mal leise. Und sie markieren gleichermaßen Schlusspunkt wie Auftakt rundfunk- und medienpolitischer Konflikte.
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Punktsieg für die Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht verurteilte den letzten Gebühreneingriff der Politik – forciert durch die Privatfunklobby – klar als Verfassungsbruch und plädierte zweifelsfrei für die Programmhoheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dennoch ist das Urteil kein Blankoscheck für ARD, ZDF und Deutschlandradio, sich ungebremst auf dem digitalen Markt zu tummeln. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Rundfunkauftrag konkreter zu definieren.
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Die üblichen Verdächtigen

Im Februar gab es klare und deutliche Worte der Bundesverfassungsrichter in Karlruhe. Im Cicero-Urteil hieß es: Durchsuchungen von Redaktionen und Beschlagnahmungen seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienten, den Informanten zu ermitteln. Dies sei eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Pressefreiheit“ und damit nicht verfassungskonform.
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Teilerfolg vor Gericht gegen Springer-AGBs

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG am 5. Juni untersagt, wichtige Passagen ihrer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die freien Journalisten des Verlags zu nutzen. Es gab damit in wichtigen Teilen einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes, von ver.di und von Freelens auf Einstweilige Verfügung gegen die neuen Honorarregelungen statt.
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Positiver gestimmt

Nach dem Rekord von 2005 sind die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort im Jahr 2006 deutlich gesunken – von 91,3 auf 85,9 Millionen Euro. Der Rückgang war allerdings erwartet worden, da in das Vorjahresergebnis Nachzahlungen der DVD-Brenner-Vergütung für zweieinhalb Jahre eingeflossen waren.
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Anklage gegen Ex-Sportchef Emig

FRANKFURT / MAIN. Mit illegalen Nebengeschäften bei Sportübertragungen soll der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr), Jürgen Emig, mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.
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12.000 bereit für Karlsruhe

Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, beteiligen sich inzwischen mehr als 12.000 an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde.
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Betreiber von Internetforen haften für Veröffentlichungen

Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007), gilt das auch, wenn die Identität des Urhebers der Beleidigung bekannt ist und direkt gegen ihn vorgegangen werden kann.
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Licht am Horizont

Manche Zeitgenossen würden ihre eigene Vergangenheit am liebsten auslöschen. Diesen Eindruck hat man gelegentlich von Sven Hüber, einem hochrangigen Beamten der Bundespolizei, der einst auf der anderen deutschen Seite stand und als junger Offizier neben der Berliner Mauer auch die moralischen Grenzen der DDR zu verteidigen hatte. ver.di-Mitglied Roman Grafe, gen Westen ausgereister Ostdeutscher, nennt Hüber ohne Lob und ohne Tadel, aber eben beim Namen: auf Seite 306 im Buch „Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber„ (Siedler Verlag).
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Verbandsklage gegen Springer

Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di und der Fotografenvereinigung FreeLens beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag beantragt. Damit soll dem Verlag die Nutzung der neuen Honorarregelungen gegenüber freien Journalistinnen und Journalisten untersagt werden.
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Rhein-Zeitung: Kein BR für alle

Der Mittelrhein-Verlag (MRV) und die anderen ausgegliederten Unternehmen der Rhein-Zeitung (rz) haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz keinen Anspruch auf einen einheitlichen Betriebsrat.
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Cicero-Urteil begrüßt

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung Mitte März in Bonn das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben“, so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums. Nach Auffassung der Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in Redaktionen zu begründen. Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde jedoch…
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