Recht

12.000 bereit für Karlsruhe

Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, beteiligen sich inzwischen mehr als 12.000 an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde.
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Betreiber von Internetforen haften für Veröffentlichungen

Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007), gilt das auch, wenn die Identität des Urhebers der Beleidigung bekannt ist und direkt gegen ihn vorgegangen werden kann.
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Licht am Horizont

Manche Zeitgenossen würden ihre eigene Vergangenheit am liebsten auslöschen. Diesen Eindruck hat man gelegentlich von Sven Hüber, einem hochrangigen Beamten der Bundespolizei, der einst auf der anderen deutschen Seite stand und als junger Offizier neben der Berliner Mauer auch die moralischen Grenzen der DDR zu verteidigen hatte. ver.di-Mitglied Roman Grafe, gen Westen ausgereister Ostdeutscher, nennt Hüber ohne Lob und ohne Tadel, aber eben beim Namen: auf Seite 306 im Buch „Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber„ (Siedler Verlag).
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Verbandsklage gegen Springer

Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di und der Fotografenvereinigung FreeLens beim Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel Springer Verlag beantragt. Damit soll dem Verlag die Nutzung der neuen Honorarregelungen gegenüber freien Journalistinnen und Journalisten untersagt werden.
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Rhein-Zeitung: Kein BR für alle

Der Mittelrhein-Verlag (MRV) und die anderen ausgegliederten Unternehmen der Rhein-Zeitung (rz) haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz keinen Anspruch auf einen einheitlichen Betriebsrat.
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Cicero-Urteil begrüßt

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung Mitte März in Bonn das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben“, so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums. Nach Auffassung der Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in Redaktionen zu begründen. Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde jedoch…
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Stalking-Gesetz kann Recherche behindern

Nach jahrelangen Diskussionen hat nun auch der Bundesrat am 16. Februar das bereits vom Bundestag verabschiedete Stalking-Bekämpfungsgesetz durchgewunken. Durch die Strafrechtsänderung sind jetzt investigative Journalisten bedroht, als „Stalker“ verurteilt zu werden.
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Schneise durch den juristischen Dschungel

Zwölf Jahre hat es gedauert, bis die vierte bearbeitete und stark erweiterte Auflage (665 Seiten) dieses Standardwerks erschien. Zwölf Jahre, die in der Medienbranche eine kleine Ewigkeit bedeuten. Entsprechend spiegelt die Neubearbeitung vor allem die Veränderungen des Medienrechts im Gefolge von technischem Fortschritt, globaler Verknüpfung durch Satelliten und Internet sowie anderen Kommunikationsformen wider.
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Deftige Ohrfeige

Wie viel Staat braucht die Presse? Als Ex-Bundesinnenminister Otto Schily im Herbst 2005 vor den deutschen Zeitungsverlegern zu diesem Thema sprach, beantwortet er die Frage mit einem knappen „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Zwei Wochen zuvor waren die Redaktion der Zeitschrift „Cicero“ und die Wohnung des Autors Bruno Schirra auf Betreiben des Bundeskriminalamts von der Staatsanwaltschaft Potsdam durchsucht, etliches Material beschlagnahmt worden.
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Falscher Reisejournalist akzeptiert Geldstrafe

BREMEN. Der ehemalige niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Thümler muss endgültig 900 Euro Strafe wegen Betruges mithilfe eines Presseausweises bezahlen. Dieses Urteil des Amtsgerichts Oldenburg ist nunmehr rechtskräftig, nachdem er seine zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat.
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Für mehr Transparenz

An die verschiedenen Bundeseinrichtungen wurden im vergangenen Jahr 2.278 Anträge auf Akteneinsicht nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Die Bundesregierung zog damit für das erste Jahr eine positive Bilanz der Regelung, die für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung sorgen soll. Für das IFG hatte sich ein Bündnis aus Journalis­ten- und Bürgerrechtsorganisationen – unter ihnen die dju – massiv eingesetzt.
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Sechs Monate gespeichert – auch Journalistendaten

Ab Mitte dieses Jahres sollen sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren vom Festnetz oder Handy, E-Mailen, SMS-Versand, Internet-Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, für sechs Monate gespeichert werden. Die Bundesregierung will die heftig umstrittene Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten der Europäischen Union vom März 2006 in deutsches Recht umsetzen.
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Klarheit gefordert

Ein Gespenst geht um in deutschen Behördenstuben: Für die Medien ist es ein wichtiger Informant, der als Quelle geschützt werden soll, für die Obrigkeit ein Verräter, der aufgespürt und bestraft werden muss. Die unterschiedliche Betrachtung liegt in der Natur der Sache: Verwaltungen wollen ihre Interna unter Verschluss halten, Journalisten genau diese enthüllen, falls sie staatliches Fehlverhalten belegen.
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Keine Gebühren für Presseauskünfte

Eine Stadtverwaltung darf von der Presse für Auskünfte über die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben keine Gebühren erheben. Dies stellt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Dezember 2006 (Az.: 11 K 2574/06) klar. Geklagt hatte der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen als Herausgeber seiner Verbandzeitschrift gegen den Bürgermeister der Stadt Meschede.
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Kein Urheberschutz für abschreibende Zunft

Wer beim Erstellen eines Presseartikels selbst abschreibt, kann für „seine“ geistige Schöpfung keinen Urheberrechtsschutz einfordern. Diese Erfahrung musste ein Redakteur einer Jagd-Fachzeitschrift machen, dessen Verlag auf Unterlassung und Schadensersatz wegen unberechtigter Veröffentlichung eines seiner Artikel auf der Website eines Jagdgegners geklagt hatte.
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Im Zweifel für die Pressefreiheit

Die Wirtschaftsjournalistin Renate Daum hat schon manchem Unternehmen eine Menge Ärger beschert. Im Alleingang deckte die Redakteurin des Anlegermagazins Börse Online den Bilanzbetrug bei Comroad auf, eine jener hochgejubelten Firmen am Neuen Markt. Danach biss sich die hartnäckige Rechercheurin an einem neuen Fall fest: Es ging um den Niedergang der Unterhaltungselektronikfirma Schneider Technologies aus Türkheim im Allgäu und die Rolle, die die LfA Förderbank Bayern dabei spielte. Renate Daum hatte viele Fragen, doch die LfA antwortete nicht.
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