Recht

Personbezogene Daten im PC sind nicht mehr erlaubt

Ab 1. Oktober dürfen nicht länger Texte mit personenbezogenen Daten in PCs gespeichert werden. "Wahnsinn", meinen Kritiker.
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Bald hier, bald dort – Was ist ein „unständig Beschäftigter“?

Geschaffen wurde der "Unständig Beschäftigte" im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. Aus der damaligen Begründung des zuständigen Reichsministers: "Bei unständig Beschäftigten handelt es sich um Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind."
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Unständig beschäftigt – unanständig versichert

Auf der Jagd nach zusätzlichen Einnahmen wollen die Sozialversicherer immer mehr Beschäftigte als sogenannte "unständig Beschäftigte" einstufen. Doch skandalöse Zustände bei Synchronsprechern im Raum Berlin machen deutlich: Alle Beteiligten sind mit der Beitragsverwaltung der "Unständigen" überfordert. In großem Stil versickern die Beiträge der Betroffenen auf dem Weg in den Rentencomputer.
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PC-Industrie will nicht für Urheberrechte zahlen

Der am 21. November 2000 vor dem Landgericht Stuttgart geschlossene vorläufige Vergleich über Urhebervergütung für CD-Brenner (M 1/2001) ist gescheitert. Nach zweimal verlängerter "Bedenkzeit" verweigerte die Hewlett-Packard Deutschland GmbH als führender Anbieter die Annahme.
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Autoren mit Rechten gesucht

Mut wurde den Fotografen bescheinigt, die in den vergangenen Jahren gemeinsam gegen den "Spiegel" und den "Tagespiegel" vorgegangen sind und Grundsatzurteile zur unerlaubten Veröffentlichung ihrer Fotos in Online-Zeitungen und auf CD-Rom erstritten haben. Nun sind die Autoren aufgerufen, sich für ihre Urheberrechte einzusetzen.
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Neues Urhebervertragsrecht jetzt!

Gespräch mit Gerd Nies (IG Medien), stellvertretender Vorsitzender und u.a. zuständig für die Rechtsabteilung und die Freien-Arbeit von ver.di
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Befristung: Einzelfallbegründung muss Dauer rechtfertigen

In einem über den Einzelfall hinaus interessanten Urteil des Arbeitsgerichtes Karlsruhe vom 4. 10. 2000 (Az 9 Ca 152/00) hat das Gericht den SWR verurteilt, eine Mitarbeiterin über das formelle Ende des befristeten Arbeitsvertrages hinaus als Dokumentationsredakteurin weiter zu beschäftigen.
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Künstlersozialabgabe bleibt für alle

Die von Verlagen und anderen Kultur-Verwertern zu bezahlende Künstlersozialabgabe bleibt ohne Abstriche bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt eine Klage der EU-Kommission gegen die Modalitäten dieser Abgabe zurückgewiesen und damit die Finanzierung der deutschen Künstlersozialkasse (KSK) gesichert.
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Kostenlose Zeitung darf bleiben

Kostenlose Tageszeitungen dürfen weiterhin erscheinen. Sie bedeuten keinesfalls den Tod der freien Presse, stellte das Oberlandesgericht Köln am 16. März fest. Auch kann das Gericht keine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen erkennen, wie dies vom klagenden Kölner Verlag DuMont Schauberg vorgebracht wurde.
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Journalist vom Vorwurf der Beleidigung in zweiter Instanz freigesprochen

Der "Hinweis an den Haftrichter: Wiederholungsgefahr ist laut Strafprozessordnung (Paragraf 112 a) auch ein Haftgrund" stellt keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Entscheidung sprach jetzt das Landgericht Halle/Saale den Journalisten Thilo Scholtyseck vom Anklagevorwurf der Beleidigung frei. In erster Instanz war Scholtyseck im Mai vergangenen Jahres für diesen Satz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Mark verurteilt worden.
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Zensur und kein Ende (47)

Während lauthals Einschränkungen der Medienfreiheit in zahlreichen Diktaturen beklagt werden, schälen sich subtilere Formen der Bedrohung eines demokratischen Internet erst langsam aus dem Dunkel. Ob in China Autoren kritischer Web-Seiten von der Internet-Polizei aus dem Verkehr gezogen werden, Saudi-Arabien mit einem Zentralrechner auch die privatesten Äußerungen kontrolliert und reglementiert oder die wenigen laotischen Nutzer dieses Mediums mit Strafen bis zur Verbannung spielen (müssen): vergleichbare Einschränkungen gibt es in den ,entwickelten' Ländern nicht. Selbst wenn man sich hierzulande nämlich darauf einigt, Neo-Nazi-Seiten zu schließen (die dann prompt woanders…
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Positiv: kaum Verschlechterungen

"Die neue Bundesregierung wird zur Absicherung der Künstlerinnen und Künstler die Künstlersozialversicherung verbessern." - Zugegeben, sehr konkret war dieser eine Satz aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Grüne vom 20. Oktober 1998 nicht. Dass das Thema aber überhaupt als Reformvorhaben erwähnt wurde, weckte Hoffnungen bei Betroffenen und ihren Verbänden. Jetzt liegt der Gesetzentwurf auf dem Tisch. Und das Wichtigste darin ist wohl, dass er keine substanzgefährdenden Verschlechterungen enthält.
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Urheberrechte verletzt: „Focus“ muss Schadensersatz zahlen

Das Nachrichtenmagazin "Focus" muss Paul-Ernst Kämmer, einem Fotografen aus Letter bei Hannover, Schadensersatz in Höhe von mehr als 25.000 Mark wegen Verletzung seiner Urheberrechte zahlen. Das hat das Landgericht Hannover im Dezember entschieden. "Focus" hatte elf Fotos von Kämmer für eine Bertelsmann-Buchclub-Ausgabe verwendet, ohne zuvor dessen Einverständnis einzuholen.
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Das Vergnügen war einstweilig

Die Idee ist clever - zu clever, fand die Konkurrenz und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Filmverleih Kinowelt hatte der ersten Ausgabe seiner im Dezember 2000 erstmals erschienenen Zeitschrift "kinowelt.de" eine DVD mit komplettem Kinofilm beigelegt (Coppolas Grisham-Verfilmung "The Rainmaker"). Zeitschrift plus DVD, und all das für nur sechs Mark: Das sei nach der deutschen Zugabeverordnung Wettbewerbsverzerrung, fanden die Gerichte.
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Saftiges Nachhonorar

Mancher Zeitungsjournalist freut sich, wenn seine Artikel so viel Interesse finden, dass sie nach dem Abdruck auch noch per Internet weiterverbreitet werden - als Dokumentation auf den Websites von politischen Organisationen oder Abgeordneten. Wäre nur nett, wenn die Webmaster sich vorher eine Genehmigung dafür einholen würden. Das tun jedoch die wenigsten, und deshalb haben ein paar dieser Text-Piraten Ärger mit einer streitfreudigen Journalistin bekommen: Sie will sich den eigenmächtigen Umgang mit dem Urheberrecht nicht länger gefallen lassen.
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30 Euro pro PC für die Urheber

Zwei Meilensteine für die Verbesserung der Situation der Urheber wurden noch kurz vorm Jahreswechsel gesetzt: Erstmals wurde eine Urheberabgabe für CD-Brenner vereinbart und wenige Tage später ein Tarif für eine PC-Geräteabgabe veröffentlicht.
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