Cicero-Urteil begrüßt
Der Deutsche Presserat hat auf seiner Frühjahrssitzung Mitte März in Bonn das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Karlsruhe hat damit das Recht der Journalisten gestärkt, ihre Informationsquellen nicht preiszugeben“, so Fried von Bismarck, Sprecher des Plenums. Nach Auffassung der Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle stärkt das Gericht die Pressefreiheit mit der Feststellung, dass die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht ausreiche, Durchsuchungen in Redaktionen zu begründen.
Die Frage, ob Journalisten Beihilfehandlungen vorgeworfen werden können, wenn ein Dienstgeheimnis bereits verraten ist (sukzessive Beihilfe), wurde jedoch…
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