RBB: Mehr Mitbestimmung für Freie
Wie die Freienvertretung beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilte, hat die RBB-Geschäftsleitung angekündigt, dem Rundfunkrat am 01. September 2016 eine überarbeitete Fassung des Freienstatuts zur Abstimmung vorzulegen, welche der Freienvertretung künftig eine gerichtliche Prüfung aller dort geregelten Rechte, Verfahren und Entscheidungen ermöglichen soll. Damit reagierte der Sender auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 25. August 2016, welches eine Beschwerde der Freienvertretung als unzulässig zurückgewiesen hatte, da sie wegen fehlender Ausführungen im Statut nicht klagefähig sei.
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