Auskunft über Demonstrationen eingefordert
Das Landratsamt Pirna muss entsprechend dem sächsischen Pressegesetz Journalistinnen und Journalisten Auskunft über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer von Versammlungen geben. Das ist das Ergebnis eines seit Monaten andauernden Rechtstreits über Informationen, auf die Medienvertreter im Vorfeld von Demonstrationen Anspruch haben. Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di hatte zwei Mitglieder in diesem Prozess unterstützt. „Das ist ein Punktsieg für die Pressefreiheit“, erklärte dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß.
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