Auf ein Wort: Freienrechte stärken!
Das Urhebervertragsrecht sieht seit 2002 einen Anspruch auf angemessene Honorare für Kreative vor. Das heißt, Journalistinnen, Autoren, Übersetzerinnen, Fotografen, Filmschaffende, sie alle können sich auf ein Gesetz berufen, das ihre Honorare sichert.
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