Pressefreiheit

Millionen-Klage gegen Redakteure und die SZ

„Ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit!“, ein erheblicher “Einschüchterungseffekt, der laut dem Bundesverfassungsgericht nicht passieren darf!“. So klassifiziert Martin Schippan das, was Hannes Kuhn vor etwa einem halben Jahr getan hat: Der Ex-Solarmanager hat zwei Journalisten der Süddeutschen Zeitung und die SZ selbst auf etwa 78 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Nachwehen einer Megapleite. Am 8. Februar gab es vor der 16. Zivilkammer des Nürnberg-Fürther Landgerichts eine Güteverhandlung. Einigung war danach nicht in Sicht.
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Breites Bündnis klagt gegen BND-Gesetz

Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter die dju in ver.di, unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz. „Für uns als dju in ver.di ist es selbstverständlich, uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in diesem Bündnis zu engagieren“, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin, Cornelia Haß, auf einer Pressekonferenz der Partnerorganisationen in Berlin.
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Attacken von rechts gegen Journalisten

ver.di verurteilt scharf die tätlichen und verbalen Angriffe auf Journalisten am Rande von rechten Kundgebungen in Cottbus. So wurden am vergangenen Sonnabend bei einer Demonstration des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus zwei Journalisten attackiert und zu Boden geworfen. Beide blieben unverletzt – das Handy eines Reporters wurde beschädigt. Seit Wochen gibt es Unruhen in der Lausitz-Stadt, die auch nach dem verhängten Aufnahmestopp für Flüchtlinge des Brandenburger Innenministers Karl-Heinz Schröter (SPD) anhalten.
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Adil Yigit muss in Hamburg bleiben!

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit ihrem von Abschiebung bedrohten Mitglied Adil Yigit. Die Hamburger Ausländerbehörde hat angekündigt, die bis Ende Februar befristete Aufenthaltsgenehmigung des als Erdogan-Kritiker bekannten Journalisten nicht zu verlängern. Damit droht dem seit 35 Jahren in Hamburg Ansässigen die Ausreisepflicht in die Türkei. Dort sei dem Journalisten wohl Gefängnis sicher.
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Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch

Das Landgericht Braunschweig hat eine präventive Unterlassungsklage gegen eine künftige Veröffentlichung von Bildmaterial abgewiesen. Geklagt hatten zwei Personen aus dem rechten Spektrum, um der Veröffentlichung von Fotos und Videos zuvorzukommen, die sie auf der Beerdigung eines prominenten SS-Veteranen zeigen. In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Bedeutung der Recherche als Kernbereich der durch Art. 5 GG geschützten Pressefreiheit.
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Untaugliches Mittel

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gerade einmal wenige Tage in Kraft und schon hat es eindrucksvoll gezeigt, dass es ein untaugliches Mittel ist, um gegen Hassbotschaften und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Blockade des Twitter-Accounts des Satiremagazins Titanic durch den amerikanischen Kurznachrichtendienst war nichts anderes als Zensur – und damit nicht hinnehmbar.
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Neuer einheitlicher Presseausweis ab 2018

Journalisten- und Verlegerverbände geben ab 1. Januar 2018 einen neuen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist der Ausweis am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.
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Meşale Tolu kommt aus türkischer Haft frei

Am zweiten Prozesstag gegen die in der Türkei inhaftierte deutsche Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu hat die Staatsanwaltschaft die Freilassung der 33-Jährigen sowie von fünf weiteren Inhaftierten beantragt. Allen war die Mitgliedschaft oder „Terrorpropaganda“ für die linksextreme MLKP vorgeworfen worden. Nach kurzer Beratung setzte das Gericht die sechs Angeklagten auf freien Fuß.
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Wegweisendes Urteil gegen den BND

Reporter ohne Grenzen hat ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Bundesnachrichtendienst erwirkt. So darf der Auslandsgeheimdienst ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation speichern und nutzen.  Das Gericht stellte überdies fest, dass das Fernmeldegeheimnis auch dann verletzt wird, wenn die Metadaten anonymisiert werden. Aus Metadaten geht hervor, wer mit wem wann wie lange von welchem Anschluss und Ort telefoniert.
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Keine Herausgabe von Rohmaterial

Die dju in ver.di spricht sich klar gegen die Herausgabe von ungesendetem Material zu den G20-Protesten an die Ermittlungsbehörden aus. Die Zusammenarbeit mit der Polizei hätte fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Die Vertrauenswürdigkeit der Berichterstatter_innen auf Demonstrationen würde massiv geschwächt, mit Folgen auch für deren Sicherheit.
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Wie weiter bei Akkreditierungen?

Im Bundespresseamt wird es ab kommendem Jahr einen Akkreditierungsbeauftragten geben. Es ist gut und richtig, dass das Bundespresseamt aus dem Desaster des G20-Gipfels diese Konsequenz zieht und unserem Vorschlag folgt, jemanden einzusetzen, der vor Ort offene Fragen schnell und unkompliziert klären kann. Ungelöst bleibt jedoch das Problem des Umgangs mit und der Verwertung von personenbezogenen Daten.
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Deutsche Doppelmoral zu Erdogans Diensten

Die Staatsmacht kam noch vor dem Morgengrauen: Um 6 Uhr in der Früh begann der fünfköpfige Polizeitrupp die Razzia in der Wohnung von Kerem Schamberger. Der Vorwurf: Dieser habe auf Facebook Symbole der kurdischen Organisationen PYD, YPJ und YPG gepostet. Die Hausdurchsuchung fand allerdings nicht in Ankara oder dem – ohnehin längst befreiten – Rakka statt, sondern in München.
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Wahllose Speicherung von Daten abschaffen

Die Vorratsdatenspeicherung gehört endgültig abgeschafft! Sie hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Sie ist grundrechtswidrig und widerspricht Europäischem Recht! Ohne Anlass und massenhaft Daten zu erfassen, gibt tiefen Einblick in persönliche Beziehungen von Menschen, höhlt Berufsgeheimnisse aus und gefährdet die Pressefreiheit. Mit einer Petition fordern zahlreiche Organisationen nachdrücklich, die Abschaffung des Gesetzes in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Es gilt, sie zu unterstützen!  
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Whistleblower: EU will besseren Schutz

Nicht selten bringen Whistleblower_innen sich bei der Aufdeckung von Missständen in ihrem Unternehmen um ihren Arbeitsplatz und ihre Zukunft oder sonst in Gefahr. Denn bisher sind Informant­_innen weder in Deutschland noch in der EU rechtlich geschützt. Das soll sich in Bezug auf die EU ändern, wenn es nach der Meinung der Europa-Parlamentarier geht. 
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Die „Diskreditierten“ stellen ihre Fotos aus

Sie mussten sich immer wieder zwischen den Fronten bewegen. Und sie wurden von den deutschen Sicherheitsbehörden diskreditiert: 32 für den G 20-Gipfel im Juli in Hamburg zugelassene Journalistinnen und Journalisten wurde vom Bundespresseamt im Nachhinein die Akkreditierung entzogen. Elf der betroffenen Fotografen haben jetzt in Berlin eine Ausstellung ihrer Fotos zusammengestellt.
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G20-Akkreditierung: dju unterstützt Klagen

Auf dem G20-Gipfel in Hamburg wurden neun Journalisten die Akkreditierungen entzogen. Nachdem weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch das Bundespresseamt (BPA) plausible Gründe für dieses Vorgehen genannt haben, klagen die betroffenen Medienschaffenden nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Acht von ihnen werden dabei von der dju in ver.di unterstützt. Inzwischen wurde bekannt, dass das BPA aufgrund fragwürdiger, offenbar rechtswidriger Daten des BKA handelte. Die dju fordert Aufklärung und veränderte rechtsstaatliche Verfahren bei der Vergabe der Akkreditierungen. Aktuelle Berichte und Kommentare auf M Online    
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