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Von Mao lernen heisst spalten können

Der Maoismus spielt auch in der radikalen bundesdeutschen Linken keine Rolle mehr. Eine der wichtigsten Losungen des Großen Vorsitzenden, "Eins teilt sich in zwei", wird aber immer noch gern beherzigt. Das ehemalige FDJ-Blatt "junge Welt", dessen Redakteurinnen und Redakteure seit 1994 versucht haben, Ost-West übergreifend die tägliche, linke, radikale Tageszeitung herzustellen, von der man in der BRD immer mal wieder geträumt hat, ist nun zwei:...
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Kündigung unwirksam

Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der "Berliner Zeitung", Peter Venus, unterlag der Arbeitgeber Gruner + Jahr. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zum Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht. Eingestandene Kontakte zum MfS rechtfertigen im Falle Venus keinen derartigen Schritt, entschied das Berliner Arbeitsgericht Ende Mai. Damit kann vorläufig keine Kündigung gegen das Betriebsratsmitglied ausgesprochen werden. Es sei denn, die zweite Instanz kippt den Gerichtsbeschluß - dieser Weg steht der Geschäftsführung nunmehr offen.
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Zierrat fürs Jubiläum?

"Zieren", so führte der Intendant aus, sollte das Thema "WeibsBilder und TeleVisionen" das 30. Jubiläum der Mainzer Tage der Fernsehkritik. Die Frage also, wie sich "Frauen und Fernsehen" - so der Untertitel der Veranstaltung - jetzt und in Perspektive zueinander verhalten, welchen Platz die Frau "funktional, beruflich, hierarchisch" - so Stolte weiter -, in einem Programmunternehmen wie dem ZDF einnimmt, und welches Bild dieses Programm und andere - öffentlich-rechtliche und private - von ihr haben und veröffentlichen, als Jubiläumszierrat, der im rundfunkpolitischen, beruflichen und programmlichen Alltag auch wieder abgelegt werden kann?
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Reisebekanntschaften

Mit einer Unterlassungsklage reagierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" auf den Vorwurf der "journalistischen Prostitution". Karl Rössel, Mitarbeiter des Rheinischen Journalistenbüros, hatte diese Kritik im Zusammenhang mit der Berichterstattung eines FAZ-Mitarbeiters über den Ölkonzern Shell in Nigeria geäußert.
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Ernüchternde Bilanz

Einen "Männermedientag", den würde Ilse Ridder-Melchers, die nordrhein-westfälische Ministerin zur Gleichstellung von Mann und Frau, auch gerne mal unterstützen.
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Nach erneuter Gesprächsabsage:

Nur wenige Tage nach der Kündigung des Manteltarifvertrags für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen durch die Arbeitgeber hat nun auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) wieder alle Bemühungen zunichte gemacht, im Konsens zu einer Lösung für drängende tarifvertragliche Probleme zu kommen. Ein bereits vor Wochen verbindlich vereinbartes Spitzengespräch für den 17. Juli 1997 wurde vom VDZ ohne Begründung abgesagt.
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Mehr als eine Nische zum Broterwerb

Für ein Unternehmen zu arbeiten, löst alle finanziellen Probleme", sagte mir einmal eine Kollegin. "Ein Mitarbeitermagazin ist schnell geschrieben, wird gut bezahlt und läßt einem dadurch jede Freiheit für wirklich guten Journalismus." Weit gefehlt. Zwar ist die Bezahlung tatsächlich besser als bei Tageszeitungen und den meisten Magazinen. "Doch was früher eine Nische zum Broterwerb war, wird heute ständig professioneller", stellt der Betriebswirtschaftler Franz Klöfer von der Fachhochschule Mainz fest.
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Stern“ musste über Freispruch berichten

Das Verfassungsgericht lehnte die Beschwerde der Hamburger Wochenzeitung ab. Presse darf nicht nur über Verdächtigung schreiben.
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Solidaritätsstreik der „WR“- Redakteurinnen und -Redakteure

Geschäftsführer Grotkamp und Schumann drohten mit dem Verlust der Arbeitsplätze - 50 Redakteurinnen und Redakteure traten in den Solidaritätsstreik.
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Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur „tragenden Säule“ der Informationsgesellschaft ausbauen

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa fällt vor dem Hintergrund einer rasanten Angebotsvervielfältigung und zunehmenden Kommerzialisierung im Medien- und Telekommunikationsbereich eine wichtige Leitfunktion bei der umfassenden Vermittlung von Informationen und kulturellen Angeboten zu. Dies haben die Vorsitzenden der IG Medien, Detlef Hensche, und Kurt van Haaren, Deutsche Postgewerkschaft (DPG), zum ersten Europatag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt.
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Millionenfach gelesen

Vor gut einhundert Jahren, am 27. Oktober 1888, erblickte die erste deutsche Werkzeitschrift das Licht der Medienwelt. Heute gibt es ungefähr 700 bis 900 Mitarbeiterzeitschriften in den Unternehmen. Damit ist die Mitarbeiterzeitschrift - nach dem Aushang am Schwarzen Brett - nicht nur das am häufigsten genutzte, sondern auch das älteste schriftliche innerbetriebliche Kommunikationsmittel. Geschätzte 1500 Journalisten arbeiten für die Mitarbeitermagazine. Davon haben weniger als die Hälfte eine journalistische Ausbildung. Das hat die Studie "Der MAZ-Redakteur 1995" der "Arbeitsstelle für innerbetriebliche Kommunikation" an der Fachhochschule Mainz unter Leitung von Prof. Franz Klöfer…
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Schattenseiten verschwiegen

Als er ging, hätte er den Preis - eine etwas sperrige rot-weiß-blaue Skulptur - fast stehen lassen. Kurz vorher jedoch hatte sich Rußlands Präsident Boris Jelzin in seiner Dankesrede noch geehrt gezeigt, daß er den "hochangesehenen" Deutschen Medienpreis erhalten durfte.
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Kanther will Verschlüsselung von E-Mail kriminalisieren

Verschlüsselung oder Kryptographie dient dazu, das Briefgeheimnis bei elektronischer Post (E-Mail) zu wahren, die ohne diesen "Briefumschlag" für Fremde lesbar ist. An starken Verschlüsselungsprogrammen wie PGP (Pretty Good Privacy) hat sich der Staatsapparat bislang die Zähne ausgebissen, weshalb sie jetzt illegalisiert werden sollen.
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Erster Etappensieg

Die Redaktion des "Mannheimer Morgens" verbucht einen ersten Erfolg im Streit um das Redaktionsstatut der größten nordbadischen Tageszeitung. Das Arbeitsgericht Mannheim gab am 18. April sein Urteil bekannt, daß es sowohl sich für die Klärung des Rechtsstreits als zuständig erachtet, als auch, daß die einseitige Kündigung des Statuts von seiten der Herausgeber und der Geschäftsführung unzulässig ist.
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Werbung, Werbung, Werbung

Die beiden "Focus"-Serien "Die 500 besten Ärzte" und "Die 500 besten Anwälte" sind wettbewerbswidrig. Dies entschied Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit werde lediglich Werbung für die angepriesenen Mediziner/innen und Jurist/innen gemacht. Eine ernsthafte redaktionelle Berichterstattung sei hierin nicht zu sehen. Der BGH bestätigte damit zwei Urteile des Oberlandesgerichts München.
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Coming out

Hast Du schon bezahlt?" Eilig hatte es das Duo am "Begrüßungs-Desk", und wer als weit Angereister nicht vom Leben bestraft werden wollte, tat gut daran, die so angemahnten DM 80,- Mitgliedsbeitrag noch rasch zu entrichten. Irritierend nur, daß der dazugehörige Verein noch gar nicht existierte: Zur angestrebten Gründung des "Bundesverbands lesbischer und schwuler JournalistInnen e.V." hatte - nach mehrmonatiger Vorbereitungszeit und einem gescheiterten Versuch, sich in der IG Medien zu organisieren, wo man "fehlende Unabhängigkeit" befürchtete - eine in der Szene namhafte Vorbereitungsgruppe um Dorothee Winden "(tageszeitung)", Elmar Kraushaar (Deutsche Welle), Hans-Herman Kotte…
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