Speichern auf Vorrat bleibt illegal
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Regelung zur dauerhaften und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten endgültig gekippt. Das Gesetz sei mit dem Europarecht, insbesondere mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht vereinbar, urteilten die Richter. Die Regelung dürfe nicht mehr angewandt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte auf X, die Entscheidung sei ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen.
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