Recht

Nie mehr weiße C6-Briefumschläge

„Die Aktion (...) zeigt, was heute rechtlich möglich ist in einem Land, das sich der Freiheit, insbesondere der Pressefreiheit, angeblich so verpflichtet fühlt“, giftet Carsten Erdmann, Chefredakteur der Berliner Morgenpost, am 9. November auf der ersten Seite. Die Empörung war in den Redaktionsstuben der Hauptstadt laut vernehmbar.
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Klage gegen Datenspeicherung

Die Mehrheit der großen Koalition im Bundestag hat – entgegen massenhafter Proteste – ein Paket von Sicherheitsmaßnahmen beschlossen, zu dem auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung gehört. Als „verpasste Chance für die Pressefreiheit“ wertete Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, diese Entscheidung.
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Für die Freiheit der Fiktion

„Esra“, Seite vierundvierzig: „Ich konnte, wann immer wir kurz irgendwo allein waren, zu ihr sagen, ich hätte Lust, und schon fuhr sie mit der Hand in meine Hose. Manchmal schlug sie mir vor, ich könnte die Hose ausziehen, dann berührte sie mich gleichzeitig hinten oder streichelte mich zwischen den Beinen.“ Stop! Der Roman „Esra“ ist seit einem matt sonnigen Oktobertag des Jahres 2007 höchstrichterlich verboten. Kein Druckfehler, wir stöbern nicht in verklemmten Epochen, es geht um Literatur, um Freiheit des Worts im 21. Jahrhundert.
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Terror wegen Texten im Netz

Die Verhaftung eines Berliner Soziologen hat in den vergangenen Wochen für Aufsehen gesorgt. Andrej H. war Ende Juli als mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Organisation mit dem Namen „militante gruppe“ (mg) inhaftiert worden. Dutzende Wissenschaftler aus aller Welt haben seither die Freilassung ihres deutschen Kollegen gefordert, darunter renommierte Forscher wie Richard Sennett, Peter Marcuse und Mike Davis. Anfang Oktober weitete sich der Skandal nun aus. Im Rahmen der Ermittlungen geriet mindestens ein unbeteiligter Journalist ins Visier der Antiterrorfahnder. Gegen die übrigen Angeklagten wurde ein mehr als fragwürdiges Indiz vorgebracht: Sie alle hätten in den…
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Alle kriminell?

„Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.“ So lässt sich auf den Punkt bringen, was die Bundesregierung aktuell mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung plant. Um Straftaten – also auch terroristische Gefahren – besser bekämpfen zu können, sollen ab dem 1. Januar 2008 sämtliche Kommunikationsdaten aller Bundesbürger für ein halbes Jahr gespeichert werden. Dieses Vorhaben stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung.
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Verfassungsbruch

M | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Politik ihre medienpolitischen Ziele nicht durch eine Intervention in den Prozess der Gebührenfindung durchsetzen kann. Kehrt mit diesem Urteil jetzt Ruhe an der medienpolitischen Front ein?
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Alternativen in der Diskussion

Das bisherige Gebührenfestsetzungsverfahren wurde vom Verfassungsgericht zwar eindrucksvoll bestätigt. Zugleicht gibt das Urteil aber einige Hinweise auf denkbare Alternativen.
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Rundfunkstaatsverträge – was wird wo geregelt?

Änderungen der Staatsverträge – des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages sowie des Rundfunkgebührenstaatsvertrages – werden in sogenannten Rundfunkänderungsstaatsverträgen der Länder festgelegt.
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Künstlernamen gestrichen

Laut neuem Passgesetz, dass bereits von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterschrieben ist und am 1. November in Kraft treten soll, werden Künstler- und Ordensnamen im Personalausweis abgeschafft. Die Begründung erscheint zunächst verblüffend: Den Behörden soll die Arbeit erleichtert werden! Nun ja eine löbliches Unterfangen, nur zu welchem Preis und zu wessen Nachteil?
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Neujustierung von Qualität und Quote

Manche große Stücke enden damit, einige beginnen mit einem Paukenschlag. Das Karlsruher Rundfunkurteil enthält gleich mehrere solcher Paukenschläge, mal laut, mal leise. Und sie markieren gleichermaßen Schlusspunkt wie Auftakt rundfunk- und medienpolitischer Konflikte.
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Punktsieg für die Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht verurteilte den letzten Gebühreneingriff der Politik – forciert durch die Privatfunklobby – klar als Verfassungsbruch und plädierte zweifelsfrei für die Programmhoheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dennoch ist das Urteil kein Blankoscheck für ARD, ZDF und Deutschlandradio, sich ungebremst auf dem digitalen Markt zu tummeln. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Rundfunkauftrag konkreter zu definieren.
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Die üblichen Verdächtigen

Im Februar gab es klare und deutliche Worte der Bundesverfassungsrichter in Karlruhe. Im Cicero-Urteil hieß es: Durchsuchungen von Redaktionen und Beschlagnahmungen seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienten, den Informanten zu ermitteln. Dies sei eine „schwerwiegende Beeinträchtigung der Pressefreiheit“ und damit nicht verfassungskonform.
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Teilerfolg vor Gericht gegen Springer-AGBs

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG am 5. Juni untersagt, wichtige Passagen ihrer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die freien Journalisten des Verlags zu nutzen. Es gab damit in wichtigen Teilen einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes, von ver.di und von Freelens auf Einstweilige Verfügung gegen die neuen Honorarregelungen statt.
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Positiver gestimmt

Nach dem Rekord von 2005 sind die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort im Jahr 2006 deutlich gesunken – von 91,3 auf 85,9 Millionen Euro. Der Rückgang war allerdings erwartet worden, da in das Vorjahresergebnis Nachzahlungen der DVD-Brenner-Vergütung für zweieinhalb Jahre eingeflossen waren.
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Anklage gegen Ex-Sportchef Emig

FRANKFURT / MAIN. Mit illegalen Nebengeschäften bei Sportübertragungen soll der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr), Jürgen Emig, mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.
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12.000 bereit für Karlsruhe

Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, beteiligen sich inzwischen mehr als 12.000 an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde.
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