„Jeder Bürger hat Wahlrecht, soweit er nicht Mensch ist“
Im Sommer soll das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, denn trotz konjunktureller Entspannung bleiben die Standpunkte im Streit um die Frage, "Kohls Stasi-Akten veröffentlichen oder wegsperren", unversöhnlich. Hier die Position der Gauck-Behörde, erst unter Joachim Gauck, jetzt unter Marianne Birthler: Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei eindeutig und die Öffentlichkeit habe das Recht, Einsicht in die Akten über Helmut Kohl zu nehmen. Da die von ihm selbst, seiner Partei und inzwischen auch Innenminister Schily vertretene Ansicht: der Altkanzler habe das Recht, seine Akten zu sperren, denn - und das macht die Sache nun spannend und merkwürdig zugleich - das Stasi-Unterlagen-Gesetz…
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