BGH: 45.000 Euro Honorarnachzahlung
Ein freier Sportjournalist, der mehrere Jahre für die Ruhr Nachrichten arbeitete, erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, dass nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt wurde, eine Honorarnachzahlung in Höhe von 45.000 Euro. Grundlage sind die gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Anfang März gekündigt hatte.
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