Mangel an Vielfalt in Rundfunkräten
Insgesamt 542 Mitglieder werden von verschiedenen Organisationen, Verbänden und von der Politik in die Rundfunkräte der Öffentlich-Rechtlichen entsandt. Doch wer die Rundfunkrät*innen delegieren darf, werde fernab der Öffentlichkeit entschieden, heißt es in einer Pressemitteilung der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM). Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Rundfunkräte einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden. Die neue Studie der NdM belege: „Dieses Ziel wird nicht erfüllt – große Gruppen der Gesellschaft werden ausgeschlossen.“
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