Meinung

Baustelle M geöffnet für Neues

Mit Neugier und vielen Ideen arbeiten wir derzeit an unserem neuen Konzept für „M Menschen Machen Medien”: Denn ab 2016 erscheint die M aktuell und meinungsstark online zu allen Themen, die „was mit Medien” zu tun haben, und wird ergänzt durch vier Print-Ausgaben, in denen wir Analysen und Hintergrundinformationen aufbereiten.
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Ganz schön dreist

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahreswechsel ist ein großer sozialpolitischer Fortschritt. Keine Frage. Er soll ein Netz einziehen, das den Fall der Entgelte im Niedriglohnbereich auffängt. Doch dieses Netz hängt mit mageren 8,50 Euro pro Stunde nicht nur sehr tief. Es wird auch immer löchriger.
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Editorial: Chancen und Veränderung

„Es verändert sich alles am Journalismus: die Recherche, bei der unheimlich viele Quellen unter Einschluss von Social Media zu verarbeiten sind, und die Informationsverarbeitungsprozesse in Redaktionen.
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Publizistischer Vorwärtsgang

Die Online-Journalistinnen und -Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, haben seit 1. Oktober einen verbindlichen Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Printredaktionen. Das ist eine gute Nachricht!
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Nur mit Fußfessel

Die Länderchefs und -chefinnen haben sich lange geziert, aber nun ist es amtlich: ARD und ZDF dürfen ein Programm veranstalten, das sich an junge Zuschauer zwischen 14 und 29 Jahren richtet. Dabei war der Systemfehler schon bei der Konzeption des Kinderkanals offenkundig: Seither gibt es zwar ein Angebot für die Zielgruppe 3 bis 13, doch die Jugendlichen hat man den Privatsendern überlassen.
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Mehr Partizipation

Drei wesentliche Aspekte umfasst die Novellierung des Landesmediengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird eine „Stiftung für Vielfalt und Partizipation”, die der Qualität im Lokaljournalismus zugute kommen soll. Eine zweite private landesweite Hörfunkkette wird schon 2015 auf Sendung gehen. Und der Bürgerfunk soll nicht nur prinzipiell gestärkt werden, sondern sich auch im Internet präsentieren dürfen.
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Recht auf Vergessen

Das „Recht auf Vergessen” ist seit dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs in den Mittelpunkt der medienrechtlichen Diskussion gerückt. Wurde die EuGH-Entscheidung zunächst allgemein begrüßt, werden zunehmend Zweifel laut, dass der Datenschutz einseitig zulasten von Meinungs- und Pressefreiheit erweitert wird. Die Bedenken sind teilweise berechtigt. Gefordert ist der Gesetzgeber.
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Grober Unfug mit Rankingspielen

Als im Juli rauskam, dass in den Abstimmungsergebnissen für „Deutschlands Beste!” herumgepfuscht worden war, hatte man beim ZDF nur einen Wunsch: dass möglichst rasch eine neue Sau durchs Dorf getrieben werde. So kam es auch, aber anders, als erhofft: Mehrere ARD-Anstalten mussten einräumen, dass auch sie bei ihren „Ranking-Shows” manipuliert hatten.
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Leserbrief: Nicht alle in einen Topf werfen

M 4.2014 „Shitstorms und Propaganda” Wenn das alles so einfach und klar zu werten wäre, wie es Günter Herkel in seiner „kommentierten Presseschau zur Ukraine-Berichterstattung deutscher Medien” suggeriert. … Es gibt auf der Welt kaum einen größeren Konflikt in den letzten Jahrzehnten, der von Kommentatoren wie es auch Günter Herkel zu sein scheint, nicht von den ‚westlichen Eliten’ direkt oder indirekt aufgeheizt worden ist.
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Leserbrief: Einseitigkeit durchschaut

M 4.2014 „Shitstorms und Propaganda” Vielen Dank für die ausgezeichnete Kolumne, die Günter Herkel zur Ukraine-„Berichterstattung” im Großteil der deutschen Medien geschrieben hat.
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Neutralitätspflicht?

Die Redakteure der Zeit Online, Kai Biermann und Patrick Beuth, werfen dem Journalisten Gleen Greenwald vor, er habe es an der notwendigen Distanz zu „Aktivisten und Bürgerrechtlern” fehlen lassen und sich mit ihnen „gemein” gemacht. Weiter heißt es: „Kann jemand gleichzeitig Journalist und Aktivist sein? Der eine soll beobachten und beschreiben, der andere soll kämpfen und überzeugen.”
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Schlimmer als unter Mubarak

In Ägypten wird man als Journalist kriminalisiert, wenn man seiner Arbeit nachgeht. Das ist die Schlussfolgerung aus dem Urteil eines Kairoer Gerichts gegen mehrere Journalisten des Fernsehsenders Al-Dschasira English. Für sieben beziehungsweise zehn Jahre ins Gefängnis müssen Peter Greste und seine Kollegen Mohamed Fahmi und Baher Mohamed. Sie sollen „falsche Nachrichten” veröffentlicht und eine terroristische Organisation unterstützt haben – gemeint ist die Muslimbruderschaft, die vor kurzem noch den gewählten Präsidenten stellte.
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Shitstorms und Propaganda

Für die weitaus überwiegende Zahl der Medien scheint die Rollenverteilung seit dem politischen Umsturz in der Ukraine klar definiert: Hier die bösen, nach Wiedererlangung alter Weltmacht dürstenden Russen, da die guten, freiheitsliebenden und westlichen Werten zugeneigten Aufständischen am Maidan. Bei der Unterfütterung dieser Position vergaßen viele Korrespondenten Grundregeln des journalistischen Handwerks. Etwa den guten alten Brauch, Protagonisten beider Seiten angemessen zu Wort kommen zu lassen.
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Die Löschtaste im Aufwind

„Das Netz vergisst nie“, war gestern. Google einen Namen und finde ihn so zum Beispiel in einem Jahre alten M-Artikel! Die Person steht im damaligen Kontext kritisch da – zu Recht, wahrheitsgemäß berichtet. Aber ist das nach vielen Jahren noch relevant oder sogar schädlich für den Betroffenen? M musste bereits mehrfach auf solche Anfragen reagieren und befand sich bei der Suche nach einer Lösung in einer rechtlichen Grauzone zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Nicht zuletzt stand die Frage im Raum: Wie gehe ich mit dem Archiv um?
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Engel und Teufel zugleich?

Im Internet-Zeitalter gibt es keine Zunftordnung mehr. Das Mittelalter hat streng zwischen Schuhmachern und Riemenschneidern unterschieden. Der eine fertigte Schuhe, der andere durfte nur Schnürsenkel. Diese Sortierkästchen gehören der Vergangenheit an. Vieles, was früher getrennt war, ist zusammengewachsen. Aber kann man Engel und Teufel zugleich sein? Das ist in erster Linie eine gewerkschaftliche Frage. Was nämlich, wenn der Himmel seine Engel nicht mehr anständig bezahlt? Dann wird man ernsthaft über die neuen Zeiten reden müssen.
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Verfassungswidrig

Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, der staatliche Einfluss auf den Sender zu hoch. Mit deutlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht die politischen Ränkespiele in den ZDF-Gremien kritisiert und einen neuen Meilenstein in seiner Rundfunk-Rechtsprechung gesetzt. Dennoch bleibt einiges vage, ein weitergehendes Urteil wäre wünschenswert gewesen.
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