Folter als Arbeitsmethode
Spanien wurde im Oktober vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt, den Direktor der Baskischen Tageszeitung Euskaldunon Egunkaria zu entschädigen. Nach seiner Verhaftung und der Schließung der Zeitung 2003 war Spanien auch der Folteranzeige von Martxelo Otamendi nicht nachgegangen. Das Land habe die Menschenrechtskonvention verletzt, wonach „niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen“ werden dürfe, heißt es im Urteil.
Otamendi zeigte sich „zufrieden“, Gerechtigkeit gefunden zu haben. Doch Bitterkeit bleibt: „Es ist billig in Spanien zu foltern“, sagte der Direktor der neuen Zeitung…
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