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Für den neuen, den 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war sie vorgesehen, doch dann in der seit Juni gültigen Endfassung nicht mehr drin: Eine Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Kritiker sprechen vom Druck der Politik auf ARD, ZDF und DeutschlandRadio zur Selbstbeschränkung, Optimisten verweisen auf das Beispiel der BBC – und hoffen auf Zukunftsspielraum. Spätestens bei der Gebührendebatte im nächsten Jahr kommt das Thema wieder auf den Tisch.
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