Neue Filmpalast: Abmahnungen nichtig
Im Ergebnis einer Musterentscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Januar 2005 muss das Cinestar-Unternehmen Neue Filmpalast (ehemals UFA) die Abmahnung gegen einen Beschäftigten wegen der Teilnahme an einem von ver.di organisierten Streik aus der Personalakte entfernen. Dieser Prozess hat Musterwirkung nicht nur für die Mitarbeiter des Kinos in der Kulturbrauerei, sondern auch für Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Kassel und Frankfurt / Main, gegen die die Neue Filmpalast in ähnlicher Weise Abmahnungen ausgesprochen hatte.
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