Thematische Kategorien

Essentials zur Verbundgewerkschaft

Beschluß des Landesfachgruppenvorstandes - Baden-Württemberg der Fachgruppe Journalismus (dju/SWJV) Der Landesfachgruppenvorstand der Fachgruppe Journalismus in Baden-Württemberg sieht in der Schaffung einer Verbundgewerkschaft Chancen und Risiken. Wir wollen nicht "Bedenkenträger" spielen, wohl aber müssen wir auf Diskussionen unter den Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Wochen hinweisen. Befürchtet wird vor allem, die journalistischen Belange könnten in einer großen Verbundgewerkschaft zu kurz kommen. Selbst eine nur vermeintliche Vernachlässigung journalistischer Belange ist mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar.
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Arbeitstagung zu Freien-Agenturen: „Die Euphorie ist abgeebbt“

"Freien-Agentur: Was gibt’s? Was bringt’s? Was kann die IG Medien machen?" war das Thema einer Arbeitstagung der IG Medien Nord am 6. März 1999 (siehe auch M 1-2/99).
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Überversorgung und Sendelöcher

Eigentlich sollte es bei der Pressekonferenz ja darum gehen, wie die Sender des NRW-Lokalfunks besser empfangen werden können. Aber von Forderungen für die Lokalsender sprachen die Herren auf dem Podium in Köln schließlich nur am Rande. Ein größeres Anliegen schien ihnen zu sein, daß es möglichst bald ein neues landesweites Privatfunkprogramm gibt.
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Informationeller Striptease durch Fragebögen zum Status von Freien Mitarbeitern?

Anläßlich des neuen Gesetzes gegen Scheinselbständigkeit (in Kraft getreten am 1.1.1999) werden freien Mitarbeitern nun Fragebögen vorgelegt. Die Auftraggeber bzw. Arbeitgeber wollen so einschätzen, welche Freien möglicherweise nach den neuen Bestimmungen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten, für die Sozialversicherungsbeiträge - Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile - gezahlt werden müssen. Wie soll man sich dazu verhalten? Was darf gefragt werden? Welche Rolle kann der Betriebsrat spielen?
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Chance zur Trendwende

Mit Fragebogen und Fehlinformationen zum Thema Scheinselbständigkeit haben Verleger in den letzten Wochen für Unruhe unter den Freien gesorgt. In der Abwehr dieser Zumutungen wurden die Chancen des neuen Gesetzes oft übersehen: Wenn die Betriebsräte mitziehen, kann es nicht nur die Lage der Freien, sondern auch die Besetzung der Redaktionen verbessern. Das Problem war schon lange erkannt: Fast eine Million Menschen arbeiten in Deutschland als Scheinselbständige ohne soziale Absicherung, als Arbeitnehmer ohne Arbeitnehmerrechte.
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Die erste Reihe protestiert

Auf einem Sondergipfel trafen sich Ende Februar in Bonn die 15 Ministerpräsidenten und die eine -präsidentin der Bundesländer, um über die Entwicklung des Rundfunks in Deutschland zu beschließen. Fast 300 Beschäftigte aus allen öffentlich-rechtlichen Sendern demonstrierten am Rande der Bonner Bannmeile für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze, damit auch künftig die Qualität der Programme gewährleistet werden kann.
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Nach Verkauf ist ADN „hoffnungsschwanger“

"Für Pro Sieben berichten Sie also", bekommt so mancher Mitarbeiter des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN) neuerdings auf Pressekonferenzen zu hören, wenn er sich mit ADN in die Liste einträgt. Das klingt selbst bei ernsten Typen komisch, so als würde man bei dpa Verleger-Agentur sagen, oder als AP-Journalist für "die Amerikaner" berichten. Seit die ProSieben Media AG über ihre Tochter Digital Media im Januar die ehemalige DDR-Staatsagentur komplett übernahm, dreht sich scheinbar alles um "Unabhängigkeit". Bei mindestens drei Besitzerwechseln vorher, darunter der Fusion mit dem Deutschen Depeschen-Dienst (ddp), hat das niemand interessiert.
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Tarifforderung

IG Medien fordert 6,5% und eine Altersteilzeitregelung für Journalistinnen und Journalisten bei Tageszeitungen und Zeitschriften. "Pauschalisten" in den Redaktionen sollen einen tarifvertraglichen Anspruch auf reguläre Anstellung erhalten
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Solidarität und Engagement

Daß die Kinobranche ein zur Zeit schwer umkämpfter Markt ist, dürfte sich herumgesprochen haben. Daß die Unternehmen ihren Wettbewerb und Aktiengänge auf dem Rücken der Beschäftigten austragen, weniger. Auf verbandlicher Ebene blockieren sie seit Jahren wichtige strukturelle Veränderungen des Bundestarifvertrages Kino, d.h. Tariflöhne von zur Zeit DM 11,90 bis DM 14,13 in den ersten zwei Jahren Berufstätigkeit, die gesetzlichen vier Wochen Urlaub und die 40-Stunden-Woche. In den Betrieben wird diese Praxis fortgesetzt - von der mangelnden Umsetzung geltender Gesetze bis zur eigenen Lesart des Bundestarifvertrages. Schluß damit, sagten sich ca. 150 Beschäftigte der Filmtheater…
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„Kreativität ist nicht umsonst“

Die Bundesregierung will die wirtschaftliche Situation von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden verbessern. Das bekräftigte am 6. März Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD). "Kreativität ist nicht umsonst", so der programmatische Titel der Fachtagung, die auf die heiße Phase der in Brüssel und Bonn anhängigen Urheberrechtsgesetzgebungsver-fahren einstimmen sollte. Verwertungsgesellschaften, Urheberverbände und Gewerkschaften hatten in die Akademie der Künste nach Berlin eingeladen. Däubler-Gmelin hat die Anpassung des Urheberrechts an die Bedingungen der Informationsgesellschaft vor allem an die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Urhebern…
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Rechtsfragen sind Macht- und keine Stilfragen

Man stelle sich einmal vor, ein großer Automobilkonzern, z.B. Ford, ärgert sich über seine Konkurrenz. Diese hat durch traditionell gute Standortbedingungen und ein qualifiziertes Produktprofil eine Position, die im rein ökonomischen Konkurrenzkampf nur schwer zu erschüttern ist. Was tun im Imagewettkampf? Man fragt einen Stardesigner, ob er nicht ein Gutachten abgeben will. Natürlich braucht man dafür ein geeignetes Forum. Dies bietet die renommierte, weltweit bekannte firmeneigene Stiftung. Um quasi neutralen Boden zu sichern, lädt man auch ausgewählte Repräsentanten der Konkurrenz zu Tisch. Und weil die USA nun mal eine Autogesellschaft sind, funktioniert das auch so. Es ist…
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Wichtiger presserechtlicher Schutz ginge verloren

Pauschalist der taz scheiterte mit seinem Widerspruch gegen eine Durchsuchung seines Büros. Dagegen legt er jetzt Verfassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 13.Januar entschieden, daß die Räume von freien Journalisten auch ohne Anordnung eines Richters durchsucht werden dürfen. Der sogenannte "Richtervorbehalt" schütze nur die Räume von Redaktionen, Verlagen, Druckereien und Rundfunkanstalten. Der betroffene Mitarbeiter der taz hat jetzt dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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Mit Füßen getreten

"Du sollst nicht begehren Deiner Fotografen Rechte" forderten etwa 100 Fotografen Anfang März vor dem Verlagsgebäude "Der Tagesspiegel" in Berlin. Die Fotografenvereinigung FreeLens, IG Medien und der Deutsche Journalistenverband hatten zu der Aktion aufgerufen. Ein Fototeppich bedeckte die Straße vor dem Verlag, um zu symbolisieren, wie die Geschäftsleitung der Hauptstadtzeitung die Urheberrechte seiner freien Bildberichterstatter mit Füßen tritt.
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Journalistenbüros bespitzelt

Über einen längeren Zeitraum hat die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes das Rheinische JournalistInnenbüro in Köln überwacht. Nach Zeugenaussagen von niedersächsischen LKA-Beamten während eines Prozesses gegen die "Antiimperialistischen Zellen" Ende Januar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf führten sie als Grund für die Bespitzelung die Buchveröffentlichung eines Mitarbeiters des Rheinischen JournalistInnenbüros an.
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Frei? Arbeitnehmerähnlich? Scheinselbständig? Oder doch festangestellt?

Seit dem 1.1.1999 gelten Freie nach (section) 7 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IV als scheinselbständig, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: n Sie sind im wesentlichen, d.h. zu mehr als 5/6 für ein und denselben Auftraggeber tätig, sie beschäftigen selbst keine Angestellten, sie sind mit typischen Arbeitnehmertätigkeiten betraut oder sie treten nicht "als Unternehmer am Markt" auf. Für diese Scheinselbständigen gilt folgendes Verfahren: Die Auftraggeber mußten den Krankenkassen bis zum 31. 3. 1999 alle Scheinselbständigen melden, die sie beschäftigen. Haben sie das unterlassen, müssen sie gegebenenfalls die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen…
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Warnstreik führte zum Erfolg

Etwa 150 Kolleginnen und Kollegen des Westdeutschen Rundfunks haben bewiesen: Es ist nicht nur möglich, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Streik zu führen - man kann auch Erfolg damit haben.
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