Neue Urheberabgaben bei unseren Nachbarn
In Frankreich sind am 22. Januar neue Urheberabgaben in Kraft getreten, die an die Autoren von Musik und Film ausgeschüttet werden. Für eine unbespielte CD werden 3,70 Francs (1,10 Mark) fällig und für eine Roh-DVD 24,75 Francs (7,37 Mark). Auch für andere elektronische Datenträger wie Minidiscs und Speichersteine für MP3-Player gelten ähnliche Sätze. Bei bespielbaren CDs, die nicht nur für Musik gedacht sind, gilt ein ermäßigter Satz von 2,15 Francs (65 Pfennig). Angesicht sinkender Herstellungskosten sollen die Mehrkosten voraussichtlich nicht an die Käufer weitergegeben werden, meldete dpa.
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