Under Pressure – Die Freiheit nehm ich dir

"Under Pressure - Die Freiheit nehm ich dir" 31. Journalistentag der Medienschaffenden in ver.di
Foto: Jan-Timo Schaube

Seit Geburt des Artikel 5 im Grundgesetz 1949 hat sich der Text nicht verändert. „Verfassungsrechtlich gesehen erfreut sich die Pressefreiheit also bester Gesundheit“, konstatierte Ulrich Chaussy am 20. Januar in Berlin. „Und die Verfassungswirklichkeit?“ Dazu lieferte der Publizist als Keynote-Sprecher auf dem 31. Journalistentag von ver.di eine Analyse mit erhellenden Rückblicken. Unter dem Titel „Under Pressure – Die Freiheit nehm ich dir“ wurde bei der Veranstaltung mit rund 200 Teilnehmer_innen das hohe Demokratiegut weltweit und in Deutschland unter die Lupe genommen.   

Pressefreiheit sei alles andere als selbstverständlich, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zu Beginn des Journalistentages. „Der Journalistenberuf ist in vielen Teilen der Welt gefährlich.“ Weltweit seien 2017 mindestens 65 Journalist_innen und Medienmitarbeit_innen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. Darüber hinaus landeten in Ländern wie der Türkei, Vietnam oder China unliebsame Journalist_innen und Blogger_innen hinter Gittern – die Fälle von Deniz Yücel und Mesale Tolu seien nur prominente Namen, die für hunderte andere stehen.

Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender
Foto: Jan-Timo Schaube

Neben diesen harten Grenzen der Pressefreiheit existiere noch eine andere Seite – eine „weichere, schleichende, oftmals weniger sichtbare“, mit der eine unabhängige Redaktionsarbeit im Alltag behindert wird. Inhalte dürften nicht stattfinden, um es sich mit den Mächtigen, etwa den Bürgermeistern oder mit Anzeigenkunden nicht zu verscherzen. „Auch dann ist Pressefreiheit unter Druck und in Gefahr.“ Zwar sei es – verglichen etwa mit Ungarn oder in Polen – um die Pressefreiheit in Deutschland besser bestellt. Aber auch hier müsse sie kritisch beobachtet werden, mahnte Werneke. Das zeige etwa der Entzug der Akkreditierungen für Journalisten, die vom G20-Gipfel in Hamburg berichten wollten. Auch das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz müsse genau beobachtet werden. Zwar dürfe das Netz kein rechtsfreier Raum sein, ein Mainstream-Netz, ausgerichtet an den Maßstäben kommerzieller Provider, liege aber nicht im öffentlichen Interesse.

Werneke kritisierte, dass in Deutschland und seinen Nachbarländern die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten derzeit stark unter Beschuss stehen und wandte sich gegen „die Litanei von den sogenannten Zwangsgebühren“. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichere man nur, wenn man ihn ausreichend finanziert, an der technischen Entwicklung teilhaben lässt und auch dafür Sorge trägt, dass er die Verbreitungskanäle nutzen kann, auf denen die Nutzer_innen unterwegs sind. Das betreffe auch und vor allem das Internet. „Die 7-Tage-Regel, die öffentlich-rechtliche Online-Inhalte mit einem künstlichen Verfallsdatum versieht, muss endlich fallen.“ ver.di bekenne sich zum so genannten dualen System und trete als Großorganisation mit starker Stimme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen adäquate Finanzierung ein.

Anregung für eine Ergänzung von Artikel 5 des Grundgesetzes

Ulrich Chaussy, langjähriger Rundfunkjournalist und Verfasser von Büchern über den Rechtsextremismus, gab in seiner Keynote „Was schert uns die Pressefreiheit und warum brauchen wir sie?“ die Marschrichtung der Tagung vor. Artikel 5 GG, der die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert, sei seit der Geburt des Grundgesetzes im 23. Mai 1949 unverändert geblieben. „Verfassungsrechtlich gesehen erfreut sich die Pressefreiheit bester Gesundheit. Aber wie sieht es mit der Verfassungswirklichkeit aus“, fragte er.

Ausführlich ging Chaussy auf die Studentenbewegung in den 1960er Jahren, die Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg und den Anschlag auf Rudi Dutschke ein: „Die Berliner Zeitungen, damals zu 69,7 Prozent im Besitz des Axel Springer-Verlages, unterdrückten und verdrehten mit ihrer publizistischen Übermacht die Tatsachen und gaben den Studenten die Schuld an den `Krawallen´ und am Tod von Ohnesorg.“ Die Studenten hätten eine „Gegenöffentlichkeit“ gesucht, um ihre Sicht der Dinge der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Fundament für diese Gegenöffentlichkeit sei damals und heute eine gesunde Skepsis gegenüber offiziellen Verlautbarungen. Interne Quellen seien zu erschließen, vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu prüfen. „Nichts geht ohne die Grundlage: Recherche, Recherche, Recherche.“

Das Attentat auf Rudi Dutschke durch den Attentäter Josef Bachmann, der sein Opfer nur aus der Bild-Zeitung und der rechtsextremen National- und Soldatenzeitung kannte, sei Produkt eines Kampagnenjournalismus gewesen, der die Pressefreiheit missbrauche, gesellschaftliche Konflikte zuspitze, individuelle und kollektive Feindbilder aufrichte, schlug Chaussy einen Bogen zum Heute, zu öffentlich verbreiteter Hetze und zu Hate Crimes.

Der Publizist Ulrich Chaussy in seiner Keynote
Foto: Jan-Timo Schaube

Obrigkeitsgläubiger Verlautbarungsjournalismus disqualifiziere sich selbst. Andererseits sei klar: In politischen Organisationen, in Unternehmen und Behörden dominiere die Tendenz, Pleiten, Pech und Pannen unter dem Deckel zu halten. „Die Integren oder Gedemütigten, die dennoch Missstände offenlegen und als Informanten dienen, stärken die Presse- und Meinungsfreiheit und die Demokratie.“ Aber: „Fakten müssen stimmen und belegbar sein. Meinen und Vermuten überzeugt nicht – und trägt nicht, wenn es juristische Anfechtungen gibt.“

Chaussy kam auf Artikel 5 Grundgesetz zurück: Wenn es um den Erwerb von Informationen geht, sei der Schutz der Journalisten und ihrer Gewährspersonen brüchig. Gewährt sei nur das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. „Das ist zu wenig in den Situationen, in denen wir uns auf nicht allgemein zugängliche Quellen stützen wollen oder können – auf vertrauliche Informanten, Whistleblower und Leaks. In Zeiten digitalisierter elektronischer Kommunikation und Überwachung seien Informationsgeber mit dem Zeugnisverweigerungsrecht allein nicht mehr zu schützen. Das habe ein geleaktes BND Rechtsgutachten gezeigt: Standortdaten wurden ermittelt und Gesprächsmitschnitte verknüpft. Einer Klage von Reporter ohne Grenzen (ROG) gegen den BND wegen Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation habe das Bundesverwaltungsgericht kurz vor Weihnachten 2017 stattgegeben. Danach werde dem BND verboten, Verbindungsdaten von Telefongesprächen bei ROG zu speichern. Internetverbindungsdaten und E-Mails dürfen jedoch weiter überwacht werden – weshalb ROG in dieser Angelegenheit nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen ist.

Anknüpfend an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung regte Chaussy an, Artikel 5 zu ergänzen: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen sowie aus vertraulich erlangten Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Chaussy machte schließlich einen Exkurs zur „Radiotheorie“ von Bertolt Brecht, der sich in den 1920er Jahren wünschte, das aufstrebende Medium Radio aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Leider habe das Radio nur Tippelschritte in Richtung Brechts Utopie getan, so Chaussy. Dennoch habe sich Brechts Utopie in gewisser Weise erfüllt: Weltweit nutzten 2,07 Milliarden Menschen Facebook. Jeder Einzelne könne Botschaften an jeden schreiben und in den Genuss von Botschaften der anderen kommen. „So eine Art Presse-und Meinungsfreiheit für alle“, meinte Chaussy. Um gleich darauf einen Dämpfer zu verpassen: Im wohlig entspannten Stadium des gesellschaftlichen Dialoges, von dem Brecht schwärmte, seien wir nicht angelangt. Eigentlich sei das von Marc Zuckerberg geschaffene Kommunikationssystem genial. „Es gibt nur gewisse Probleme mit der Sachlichkeit, mit den Fakten und den alternativen Fakten, mit der Freundlichkeit und mit der Verständigung. Mit der Wahrheit, und damit, was man denken und was man für richtig und für falsch halten soll.“

Gefahren für Medienschaffende weltweit und was wir tun können

Die Bedrohungslage für Medienschaffende „von Aserbaidschan bis Weißrussland“ beleuchtete Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Auch 2017 bezahlten zahlreiche professionelle und Bürgerjournalisten ihr berufliches und politisches Engagement mit dem Leben, wurden entführt oder ins Gefängnis geworfen. Zwar, so Mihr, weise die ROG-Statistik eine erneut leicht gesunkene Zahl von Todesopfern aus, doch seien 39 Medienschaffende gezielt ermordet und 26 bei der Arbeit getötet worden – überwiegend in Krisengebieten, aber auch außerhalb von Konfliktregionen. Es handele sich um 55 Männer und 10 Frauen. Einige stellte Mihr beispielhaft mit Porträts vor. Die hierzulande bekanntesten sind die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia oder der Franzose Stephan Villeneuve. Als „gefährlichste Länder“ nannte Mihr Syrien und Mexiko, gefolgt von Afghanistan, Irak und den Philippinen. Zu beklagen sei, dass eine hohe Zahl dieser Mord- und Tötungsfälle nicht aufgeklärt würde und dass Täter straflos davonkämen.

Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen
Foto: Jan-Timo Schaube

ROG engagiere sich seit Jahren für eine bessere Sicherheit von Journalisten weltweit und für die Einsetzung eines Sonderbeauftragten bei der UNO – eine Forderung, die mittlerweile von 50 Staaten unterstützt werde. Im vergangenen Jahr, so die ROG-Recherchen, seien darüber hinaus 54 Medienschaffende entführt worden. Zwei würden vermisst. Mihr sprach vom wachsenden Phänomen einer regelrechten „Entführungsindustrie“. Vor allem nichtstaatliche Akteure, religiöse Gruppen oder Milizen in Krisengebieten, praktizierten die Entführung von ausländischen Journalisten als wichtige Einnahmequelle. Dass 2017 nach ROG-Zählung 326 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit inhaftiert worden seien, bezeichnete der ROG-Geschäftsführer als Versuche der „Abschreckung“. Neben Deniz Yücel in der Türkei nannte er Mahmoud Hussein in Ägypten, eine vietnamesische Bloggerin sowie den Kollegen Ahmed Abba aus Kamerun. Vorsichtige Versuche einer Besserung auf dem „Barometer der Pressefreiheit“ von Reporter ohne Grenzen machte Mihr in Tunesien und Italien aus. Dort gehe die Zahl der von der Mafia bedrohten Journalist_innen unter Polizeischutz leicht zurück.

Mit der Situation der Pressefreiheit in der Türkei und mit dem Projekt der gazete.taz befasste sich der Beitrag von Ebru Tasdemir. Die Journalistin und Autorin sprach für das vierte Quartal 2017 von 122 Jounalist_innen in türkischen Gefängnissen sowie von weiteren 520, die von der Justiz angeklagt, aber nicht inhaftiert worden seien. 79 von ihnen stünden mutmaßlich der Gülen-Bewegung nahe, 24 stammten aus kurdischen Medien. Auch 2017 hätten wieder mehrere tausend Journalist_innen durch Kündigung oder gewaltsame Schließung von Medien ihre Jobs verloren. Umso wichtiger sei Solidarität mit den türkischen Kolleg_innen sowie ihre Unterstützung durch spezielle Projekte auch hierzulande. Tasdemir nannte Mentoring-Programme oder Praktika und berichtete über taz.gazete. Dieses „einmalige Projekt einer direkten Medienanbindung“, an dem sie leitend mitarbeitet, wurde 2017 mit Spenden initiiert und läuft 2018 weiter. Deutsch-türkische Kolleginnen mit Halbtagsstellen und zwei Stipendiaten von ROG verbreiten über taz.gazete viermal wöchentlich Texte in deutscher und türkischer Sprache, die von mittlerweile 70 Autor_innen zugeliefert werden. Zwar könnten die Beiträge wegen Übersetzungs- und Abstimmungsaufwand in der Regel nicht aktuell sein, doch seien sie sehr authentisch. Sie würden über WhatsApp oder Gmail zugesandt.

Ebru Tasdemir, Redakteurin taz.gazete
Foto: Jan-Timo Schaube

„Die meisten türkischen Autoren nennen ihre Namen und veröffentlichen sie auch; nur wenige arbeiten unter Pseudonym.“ Die Redaktion achte auf eine gleichwertige Veröffentlichung männlicher und weiblicher Autor_innen sowie darauf, dass auch Minderheiten-Themen beachtet würden. Die Texte würden bezahlt – eine nicht unwichtige Einnahmequelle für die türkischen Kolleg_innen. Befragt, welche Hilfe für sie aus Deutschland wichtig sei, hätten Korrespondenten „Druck auf die Regierung“ auch hinsichtlich Wirtschaftspolitik und Waffendeals angeregt sowie mehr Unterstützung für oppositionelle Zeitungen in der Türkei erbeten. Tasdemir regte die Teilnehmer_innen des Journalistentages deshalb an, mehr Texte türkischer Kollegen auch von anderen Redaktionen zu übernehmen. „Und: Berichtet über Inhaftierte, auch über Deniz Yücel hinaus!“

Kampf gegen Straflosigkeit von Journalistenangriffen in Europa

Internationaler Gast des 31. Journalistentags war der Franzose Harlem Désir, seit Juli 2017 Beauftragter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Désir hat früher selbst als Journalist gearbeitet, war Europaabgeordneter und Staatsminister für europäische Angelegenheiten der sozialistischen Regierung Hollande. Er betonte, dass die OSZE seit 20 Jahren bereits einen Beauftragten für Medienfreiheit habe und damit die erste Organisation für Sicherheit war, die Presse- und Meinungsfreiheit zum integralen Bestandteil ihres Konzepts für freie und demokratische Gesellschaften gemacht hat.

Harlem Desir, OSZE-Beauftragter für die Freiheit der Medien
Foto: Jan-Timo Schaube

Der Schwerpunkt seiner Arbeit sei die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, erklärte der Franzose. Quer durch die Mitgliedsländer der OSZE, zu denen auch die Türkei, Russland, andere frühere Staaten der Sowjetunion und auf dem Balkan gehören, seien die Versuche, die Sicherheit von Journalisten zu gefährden, die größte Herausforderung für die Medienfreiheit. Allein 2017 musste der OSZE-Medienbeauftragte und seine Vorgängerin in 203 Fällen in 34 Ländern gegen Bedrohungen und Gewalt intervenieren. Mehr als 170 Journalistinnen und Journalisten sitzen in den Ländern der OSZE im Gefängnis, die meisten von ihnen in der Türkei, aber auch in Aserbeidschan, Russland und in anderen zentralasiatischen Ländern. Dabei sei die Straflosigkeit dieser Angriffe auf Journalist_innen und die Pressefreiheit leider die Regel. In 85 Prozent der registrierten Fälle wurden die Angreifer oder ihre Auftraggeber nicht zur Rechenschaft gezogen. Dagegen müsse in allen Mitgliedsländern dringend vorgegangen werden.

Für viele Journalist_innen gehören Angriffe in den sozialen Medien inzwischen zum Alltag. Dabei seien Frauen und ihre Familien besonderen Drohungen ausgesetzt. Ebenso seien allein arbeitende freie Journalist_innen und Blogger_innen oft gefährdeter als Mitarbeiter einflussreicher Medien, haben Désir und seine Mitstreiter beobachtet. Politiker schürten die Stimmung gegen die Presse oder versuchten die Presse- und Meinungsfreiheit auf dem „Altar der Sicherheit“ zu opfern. Pressefreiheit dürfe aber nicht im Kampf gegen Terrorismus und Gewalt eingeschränkt werden, eben so wenig, wie Presse- und Meinungsfreiheit im Kampf gegen „Fake News“ und Hassreden im Internet. Die Verantwortung für diese fundamentalen Menschenrechte liege bei allen Internet-Nutzern und der Politik ebenso wie bei den Plattformbetreibern. Der berechtigte Kampf gegen Hassreden im Netz dürfe nicht über das legitime Ziel hinausschießen und die Freiheit einer demokratischen Gesellschaft beschädigen, sagte Désir auch im Hinblick auf das deutsche „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.

Der OSZE-Medienbeauftragte habe das deutsche Gesetz auf seine Regelungen und Konsequenzen hin untersucht. Er warnte davor, die Entscheidung über Löschen oder Nicht-Löschen den Plattformbetreibern zu überlassen. Désir plädierte dafür, das NetzDG und seine Auswirkungen schon nach wenigen Monaten gründlich zu evaluieren. Das Internet als größtes öffentliches Forum für Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen dürfe weder von Staaten noch von Regelungen, welche die Meinungs- und Pressefreiheit beschädigen, eingeschränkt werden. Deshalb sei ihm der kritische Austausch mit Journalistenorganisationen in den Mitgliedsländern so wichtig.

Auch in Frankreich und Großbritannien seien Gesetze zur Regulierung des Internets in Vorbereitung, die ebenso wie das deutsche NetzDG weltweite Auswirkungen haben könnten. Da die Mehrzahl aller zugänglichen Informationen aber auf wenigen weltweit operierenden Plattformen zu finden sei, gefährde dieser Konzentrationsprozess die Medien- und Meinungsvielfalt.

Ungarn als Vorbild für autoritäre Regierungen

Die schleichende Entmündigung der Presse schilderte Marta Orosz, die lange als Korrespondentin für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ungarns gearbeitet und inzwischen zum Rechercheteam von Correct!v gewechselt hat. Ungarn zeige exemplarisch, wie in einem Land mitten in der EU in wenigen Jahren die Pressefreiheit eingeschränkt und die Medien regierungsgefügig gemacht werden können. Die Regierung vermeidet Transparenz, übt Druck auf die öffentlich-rechtlichen Redaktionen aus, bestimmte Bilder oder Begriffe nicht mehr zu verwenden und sich den offiziellen Regierungsformulierungen anzupassen. Kündigungen aus Resignation oder auf Druck von oben dünnen die Reihen der „oppositionellen“ Journalisten aus. Private Medien werden von Strohmännern übernommen, ausländische Medienkonzerne aus dem Land gedrängt und mit anderen, beispielsweise wirtschaftlichen, Aufträgen dafür „belohnt“. Gab es vor drei Jahren noch rund 30 regierungsnahe Redaktionen, so seien nun hunderte Medien in Ungarn zu dieser Kategorie zu zählen, meinte Orosz.

Marta Orosz, Journalistin und Expertin für Osteuropa
Foto: Jan-Timo Schaube

Die EU habe dieser Entwicklung zugeschaut und nur diplomatisch ihre „Sorge“ ausgedrückt. Damit sei Ungarn zum Vorbild für die Regierungen in Polen, Tschechien oder jetzt auch bei der FPÖ in Österreich geworden. Sie hat als Regierungspartner einer ebenfalls weiter nach rechts gerückten ÖVP bereits eine Neuausrichtung der Medien angekündigt. Die Faszination für eine solche Medienpolitik sei auch bei der deutschen AfD nicht zu verkennen, sagte Orosz. Aber auch die CSU in Bayern komme Orbàn in seinem Wunsch, kritische Pressefragen zu vermeiden, immer mehr entgegen wie erst vor kurzem bei seinem Besuch der CSU-Klausur in Deutschland. In Ungarn kursierten kritische Artikel inzwischen hauptsächlich unter der Hand auf Flugblättern, denn Themen, die der Regierung nicht passen wie Korruption, Beamtenstreik kommen in den regierungsnahen Veröffentlichungen nicht mehr vor.

Als Journalistin zu arbeiten ist das, was ich liebe

Nach dem Mittagessen gibt es auf dem Journalistentag traditionell einen Film der Abschlussklasse der Deutschen Journalistenschule (DJS) München zu sehen, der sich mit dem jeweiligen Tagungsthema auseinandersetzt. Für den diesjährigen Beitrag haben Antonia Küpferling und Johanna Sagmeister die ugandische Journalistin Lillian Ikulumet begleitet, die seit 2010 im Münchner Exil lebt. Seit einem Jahr schreibt sie in der Kolumne „Neue Heimat“ für die Süddeutsche Zeitung in Ebersberg.

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Pressefreiheit und Geld: Erkaufen oder selber definieren

Philipp Schwörbel, Vorstand der Genossenschaft Krautreporter
Foto: Jan-Timo Schaube

Staat und Wirtschaft können Pressefreiheit einschränken. Aber kann Geld Pressefreiheit auch fördern? Ja, argumentierte Philipp Schwörbel, Vorstand der Genossenschaft Krautreporter. In der „extrem polarisierenden“ Medienlandschaft könne die „neue Generation von Online-Publishern  unabhängig bleiben“, wenn sie eine starke Bindung zu den Leser_innen eingeht, Vertrauen aufbaut und so dafür sorgt, dass sie für die Inhalte zahlen. So konnten die Krautreporter, die 2014 mit Crowdfunding starteten, sich mit Hilfe des Tools Steady zunehmend über Abos der Mitglieder finanzieren – „ein schöner journalistischer und wirtschaftlicher Erfolg“, so Schwörbel.  Journalismus werde damit unabhängig von staatlicher Förderung und Spenden finanzierbar.

Für Arne Henkes, Content Director bei der Ströer Content Group ist Pressefreiheit „ein kostbares Gut für die eigenen Recherchen“. Der Plakatwerber Ströer betreibt mittlerweile über 3000 News-Websites an 70 Standorten. Mit Verweis auf T-Online-Chefredakteur Florian Harms betonte Henkes, wie ernst der publizistische Auftrag genommen werde, etwa durch Trennung von Werbung und Nachricht.

Arne Henkes, Director Content der Ströer Content Group
Foto: Jan-Timo Schaube

T-Online ist das „große Flaggschiff, was die Reichweite angeht“. In Deutschland würden 47 Millionen Menschen über alle Kanäle erreicht. Es kämen immer neue hinzu, die von den Mitarbeitenden selbst ausgetestet würden, um Alltagssituationen zu simulieren. So hänge „Alexa“ auch in Toiletten und Redaktionsräumen. Und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden? Henkes: „Alexa kann man auch ausschalten.“ Wie steht’s mit der Bezahlung?  – „Keine Tarifbindung, bewegt sich aber im Tarifbereich.“ (M berichtete)

Jörg Howe, Kommunikationschef Daimler AG
Foto: Jan-Timo Schaube

Jörg Howe, Kommunikationschef bei Daimler, meinte, viele Journalist_innen verstünden zu wenig von Auto und Mobilität. Deshalb übernehme man die Vermittlung lieber selber über eigene Kanäle, die 14,5 Millionen Visits erreichten – vor allem im englischsprachigen Raum. Er selbst ist auf Twitter aktiv, der „Kollege Vorstandsvorsitzender“ Zetsche etwa auf Linkedin, das auch für die „Dieselgeschichte genutzt“ wurde. Die Meldung „Warum es für Mercedes mit dem DFB nicht weiter geht“ sei von klassischen Medien übernommen worden, berichtete er stolz. Statt Weihnachtsbrief für die Mitarbeitenden gibt es seit 2015 ein humoristisches YouTube-Filmchen, das etwa auch auf bild.de gezeigt wurde. Zur Frage, ob es demnächst Daimler-News in den Autos gebe, meinte Howe, er biete Inhalte an und die Menschen entscheiden, ob sie diese wollten. Professionelle Journalist_innen würden trotzdem weiterhin informiert, zu Hintergrundgesprächen eingeladen.

Wenn Daimler, aber auch Industriekonzerne oder Politiker lieber selber publizieren, dann müssen sie sich auch an die Regeln des Presserats halten, forderte Thomas Brackvogel, Geschäftsführer Südwest Presse, in der anschließenden Podiumsdiskussion. Moderator Manfred Kloiber fragte, ob die Unternehmenskommunikation „nicht eher Meinungsinformation“ sei. Thomas Hinrichs, Informationsdirektor beim Bayerischen Rundfunk, hält das für legitim, denn „Konkurrenz belebt das Geschäft“. Mit Blick auf Howes Journalistenschelte wegen mangelnder Kenntnisse etwa über die Funktionsweise eines 6-Zylinders sagte Hinrichs, der BR wolle wieder „Fachredaktionsjournalismus nach vorne schieben“. Markus Hörwick, ehemaliger Mediendirektor des FC Bayern München, hält sowohl die „neutrale Berichterstattung“ der Medien für wichtig als auch die Selbstdarstellung von Vereinen. Als Beispiel nannte er etwa ein 0:3 von Bayern München gegen Schalke: Seine Stadionzeitung Bayern-Magazin hätte „das gesetzter gebracht“ als etwa die Süddeutsche Zeitung, die „den Finger in die Wunde legte“. Beides sei notwendig.

Diskussionsrunde mit Markus Hörwick, ehemanliger Mediendirketor FC Bayern München; Thomas Hinrichs, Informationsdirektor des Bayerischen Rundfunks; Moderator Manfred Kloiber, Deutschlandradio und Vorsitzender der Fachgruppe Medien und Thomas Brackvogel, Geschäftsführer Südwest Presse (v.l.n.r.)
Foto: Jan-Timo Schaube

Kritischer Journalismus funktioniere in Deutschland noch, so Südwest-Presse-Geschäftsführer Brackvogel, freie und unabhängige Berichterstattung sei wichtig für die Demokratie, Pressefreiheit also „fundamental“. „Wir sind gezwungen über Dinge zu berichten, die Leser gar nicht so spannend finden wie die GroKo“. Anzeigenboykott nähmen sie auch hin. Brackvogel: „Noch können wir Journalismus über Abonnements und Werbung finanzieren.“

Zur Auswirkung des Kostendrucks auf das journalistische Personal und die innere Pressefreiheit gab es eher ausweichende Statements. BR-Informationsdirektor Hinrichs verwies auf die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Verpflichtung dem Publikum Qualität zu liefern. Deshalb müsse man „Menschen beschäftigen, die aus einem Ethos heraus arbeiten und nicht um ihre Drei-Zimmer-Wohnung zu finanzieren.“ Seit 2009 gebe es keine Gebührenerhöhung, aber Arbeitsverdichtung. Hinrichs: „Irgendwann ist der Drops ausgelutscht und dann müssen wir unser Angebot zurückschrauben.“ Geschäftsführer Brackvogel lapidar: „Pressefreiheit hängt nicht von der Bezahlung ab.“ Wichtiger sei es, dass Journalist_innen von den Verlagen unterstützt werden, wenn sie „gegen Widerstände arbeiten“.

In der Diskussion wurde das anders gesehen. Es sei zunehmend schwer für Verlage, junge Leute für ein Volontariat zu finden, da die Bezahlung „so bescheiden“ ausfalle. Sie wanderten ab in den PR-Sektor, der wächst. Qualifizierte Akteur_innen für Pressefreiheit fehlten oder müssten sich Nischen suchen wie „Mediapart“ in Frankreich. Ein Wissenschaftsjournalist sah die Pressefreiheit auch dadurch bedroht, dass Institutionen wie die deutsche Wissenschaft in Jahrespressekonferenzen nicht mehr öffentlich Rechenschaft ablegten und so Strukturen abgebaut würden, die Informationsvermittlung ermöglichten. Ein anderer verwies darauf, dass es Politik und Wirtschaft mit ihren eigenen Kommunikationsaktivitäten nicht nur darum ginge, Fakten korrekt zu vermitteln, sondern „auch nach ihrem Geschmack“. Sonst hieße es gleich: Der Journalist sei „unprofessionell“.

Eindrucksvolle Bilder von diskreditierten Fotografen ausgestellt

Sie mussten sich immer wieder zwischen den Fronten bewegen. Und sie wurden von den deutschen Sicherheitsbehörden diskreditiert: 32 für den G 20-Gipfel im Juli in Hamburg zugelassene Journalistinnen und Journalisten gerieten auf eine „schwarze Liste“, neun Kollegen wurden vom Bundespresseamt daraufhin die bereits erteilten Akkreditierungen entzogen. „Diskreditierte“ Fotografen, deren Namen auf der Liste standen, stellten bereits im Herbst eine Ausstellung ihrer eindrücklichen Fotos zusammen. Sie wurde nun auch im Veranstaltungssaal des Journalistentages gezeigt. „Die Diskreditierten – Fotografen zwischen den Fronten¨ fand viel Zuspruch. Es waren Bilder von Frank Bründel, Florian Boillot, Po-Ming Cheung, Freddy Denzinger, Willi Effenberger, Chris Grodotzki, Rafael Heygster, Björn Kietzmann, Simon Pollchau, Julian Rettig und Christian Spicker zu sehen.

Stresstest für die Demokratie

Beim abschließenden Podium „Artikel 5 und der Staat: wie weit geht innere Sicherheit?“ standen der Hamburger G20-Gipfel von 2017, die dortige Akkreditierungspraxis und deren Konsequenzen zur Debatte. Björn Kietzmann, einer der vom Akkreditierungsentzug während der Gipfelereignisse betroffenen Pressefotografen, berichtete, dass es für ihn keine Chance gab, vor Ort in Hamburg etwas über die Gründe zu erfahren oder die Situation zu klären. Er habe, bevor er sein Equipment aus dem Medienzentrum holen und das Haus verlassen musste, lediglich von „Sicherheitsbedenken“ durch Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes gehört und das auch an Kollegen getwittert. Telefonische Intervention beim Bundespresseamt lief ins Leere. Das sei auch bei anderen Kollegen so gewesen, die sich als Mitglieder an ver.di gewandt haben, erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Gemeinsam habe man Rechtsmittel eingelegt und die Kolleg_innen beraten. Doch selbst Eilverfahren beim Verwaltungsgericht seien bis zum Gipfelende nicht durchsetzbar gewesen. Ein „größter gemeinsamer Nenner“ der Maßnahmen sei auch im Nachhinein nicht erkennbar, es habe unterschiedlichste Begründungen gegeben. „Zum Teil ist bis heute nicht klar, wieso Kollegen auf die Liste der 32 Diskreditierten gekommen sind.“

G20 und seine Akkreditierungspraxis. Es diskutierten: Arnd Henze, ARD Hauptstadtstudio; Cornelia Haß; Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di; Björn Kietzmann, diskreditierter freier Fotograf, Rechtsanwalt Frank Venetis und Moderator Manfred Kloiber, Deutschlandradio und Vorsitzender der Fachgruppe Medien (v.l.n.r.) Foto: Jan-Timo Schaube

Rechtsanwalt Frank Venetis vertritt im ver.di-Auftrag die acht dju-Mitglieder, die vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen den Akkreditierungsentzug klagen. Er berichtete, dass sich die Klagen gegen das Bundespresseamt richten. Im Verfahren sei zu klären, ob die richtige Behörde gehandelt habe und ob diese so vorgehen durfte. Aus dem bisherigen Verlauf sei klar, dass das Bundespresseamt von einer unmittelbaren Gefahr aus der Journalistenschaft für den Ablauf des Gipfels ausgegangen sei. Einen Ermessensspielraum habe es erklärtermaßen nicht gegeben. Die Klägerseite gehe stattdessen davon aus, dass das Bundespresseamt seine Entscheidung in Abwägung mit den Grundrechten zu treffen gehabt hätte. Doch eine Güterabwägung habe nicht stattfinden können, da die „Gefahr“ gar nicht verifizierbar gewesen sei.

Arnd Henze vom ARD-Hauptstadtstudio, der umfassend in der Sache recherchierte, sprach von „konzentrischen Kreisen“, in denen sich die Aufklärung bewegen musste. Nach der Vermutung, dass mit dem hundertfachen Kopieren der „Liste“ allein gegen den Datenschutz verstoßen worden sei, hätten sich bei den Nachforschungen vielfach „Schubladen geöffnet, die allesamt stanken“.  Herauskristallisiert habe sich ein begründeter Verdacht gegen die generelle Speicherpraxis des BKA, die einen eklatanten Angriff auf die Pressefreiheit bedeute. Henze warb dafür, die Politik nicht aus der Verantwortung zu lassen und das Problem weiterzutragen. Sie habe sich einen Skandal dieses Ausmaßes nicht träumen lassen, erklärte auch die dju-Geschäftsführerin. Dahinter stehe die grundsätzliche Frage, wie der Staat mit den personenbezogenen Daten seiner Bürger umgehe. Hamburg habe gezeigt, dass der Staat Straftaten unterstelle „nach einem System, das rechtsstaatlicher Überprüfung gar nicht standhält“.  Das habe auch Datenschützer sehr alarmiert, „leider nicht die Bundesdatenschutzbeauftragte“.

Obwohl es sich bei den zu erwartenden Gerichtsentscheidungen für die acht Betroffenen um „Einzelfallentscheidungen“ handeln werde, sollte man ihre politische Brisanz nicht unterschätzen und auch für die Berichterstattung nutzen, regte Rechtsanwalt Venetis an. Offenbar habe es beim Akkreditierungsentzug „eine Kettenredaktion“ gegeben, „eine Behörde ist der anderen gefolgt“. Was sich aus den Fällen über „die Menge, die Dauer, vor allem aber die Bewertung“ von gesammelten Daten lernen lasse, beträfe die gesamte Bevölkerung. Auch Fotograf Kietzmann wünschte sich eine „größere Debatte über solche Speicherung“. Aktenberge schafften nicht mehr Sicherheit.

Arnd Henze sah zwar „keinen Masterplan“ hinter den Geschehnissen oder gar Grund für Verschwörungstheorien, drängte aber sehr wohl auf Änderungen. Im Fall Hamburg wurde der „Stresstest für die Resilienz von Bürgerrechten in Zeiten des Anti-Terrorkampfes“ durchaus bestanden. Sowohl Arbeitgeber als auch Medien, Gewerkschaften und Öffentlichkeit hätten sich hinter die betroffenen Journalist_innen gestellt. Auch die Gerichte würden das sicher tun. Dennoch sei die „Geschlossenheit der Zivilgesellschaft“ generell auf die Probe gestellt. „Was wäre geschehen, wenn die Gipfelereignisse nicht in Hamburg, sondern in Dresden stattgefunden hätten“, fragte der Journalist. Cornelia Haß begrüßte, dass es seit Jahresbeginn einen Akkreditierungsbeauftragten beim Bundespresseamt gibt, der auch Zugriff auf die Rohdaten des BKA bekomme. „Das dahinterliegende Problem ist damit aber noch nicht im Ansatz gelöst“, meinte sie. Henze begrüßte die Forderung von Datenschützern, dass ein Akkreditierungsgesetz geschaffen werden müsse, um künftigem Missbrauch vorzubeugen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Resolution für Adil Yigit verabschiedet

Die Teilnehmer_innen des 31. Journalistentages verabschiedeten eine Resolution, in der dem Hamburger dju-Mitglied Adil Yigit Solidarität bekundet und ein Bleiberecht für den kritischen Journalisten gefordert wird. Adil Yigit lebt seit Jahrzehnten in der Hansestadt. Er stand als Berichterstatter vom G-20-Gipfel ebenfalls auf der schwarzen Liste des BKA. Nun soll von den Hamburger Behörden seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden. Wenn Yigit in die Türkei abgeschoben würde, drohe ihm Gefängnis, heißt es in der Resolution. Seine analytische und kritische Stimme würde hier fehlen.

Wir sehen uns!

Klaus Schrage, Redakteur Nürnberger Nachrichten und Vorsitzender der dju-Tarifkommission mit Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di Foto: Jan-Timo Schaube

Das Schlusswort übernahmen Cornelia Haß und Klaus Schrage für den plötzlich erkrankten stellvertretenden dju-Vorsitzenden Peter Freitag. Die angeregten Debatten hätten gezeigt, dass es auch in Sachen Pressefreiheit „nichts geschenkt gibt und Wachsamkeit angesagt ist“, erklärte der dju-Tarifkommissionsvorsitzende Schrage. Der Fall eines hoffnungsvollen jungen Online-Journalisten, der kürzlich wegen seiner prekären Situation „die Notbremse gezogen“ habe und in den PR-Bereich gewechselt sei, mache ihn wütend. Wenn sich fähige Nachwuchsjournalisten ihren Enthusiasmus nicht mehr leisten könnten, sei etwas grundsätzlich faul. Da helfe nur, aktiv zu werden: „Wir ändern was! Und je mehr wir sind, desto mehr kriegen wir. Wir sehen uns!“, sagte Schrage mit Blick auf die bevorstehende Tarifrunde für Redakteur_innen an Tageszeitungen. Das sei dem 2017 verstorbenen dju-Vorsitzenden Ulrich Janßen ganz sicher aus dem Herzen gesprochen, meinte die dju-Geschäftsführerin, versprach, in seinem Sinn weiterzumachen und lud bereits zum 32. Journalistentag für den 26. Januar 2019 ein.


Das war der 31. Journalistentag von ver.di:

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ver.di-Filmpreis für „Im Prinzip Familie“

„Im Prinzip Familie“ von Daniel Abma ist Gewinner des diesjährigen ver.di-Preises für Solidarität, Menschlichkeit und Fairness auf dem Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm DOK.  Der Film erhielt zudem den „film.land.sachsen-Preis“ für Filmkultur im ländlichen Raum sowie den Preis „Gedanken-Aufschluss“, von einer Jury aus Strafgefangenen der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Damit gingen an „Im Prinzip Familie“ die meisten Auszeichnungen bei DOK Leipzig 2024.
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