Rüdiger Lühr

Merkel [M]akellos oder mit Schweiß?

Darf eine Kanzlerkandidatin schwitzen? In der Onlineredaktion des Bayerischen Rundfunks (BR) sorgte jemand mit ein paar Mausklicks dafür, dass Angela Merkel auf dem Foto aus Bayreuth wieder makellos aussah. Etliche andere Medien hatten das dpa-Foto unbearbeitet veröffentlicht - mit Schweißfleck. Keine große Sache, dennoch ein gutes Beispiel für die digitale Bildbearbeitung oder -manipulation in der heutigen Medienwelt. Schon am Begriff scheiden sich die Geister.
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EU-Folgerecht auch für Fotografen

BERLIN. Eigentlich sollten erstmals in Deutschland ab 1. Januar 2006 auch Fotografen davon profitieren, wenn ihre „Photographien“ über den Kunsthandel, Auktionen oder andere Vermittler weiterveräußert werden. Zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie über das Folgerecht vom 27. September 2001 in nationales Recht umgesetzt sein.
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Nicht alles erlaubt

Bildmanipulationen und Fotomontagen greifen nicht nur in das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen ein, sondern können auch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzen. So kann es nicht verwundern, dass die Rechtsprechung sich auch vermehrt mit Fällen über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotomontagen befassen muss.
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Verleger ließen Kompromiss platzen

Erstmals seit 1999 sind die Erlöse der Verwertungsgesellschaft Wort aus der Wahrnehmung von Urheberrechten im Jahr 2004 gesunken. Mehr als diese wenig dramatische Entwicklung lastete die Aufkündigung des im Vorjahr gefundenen Kompromisses über die Verteilung der Ausschüttungen zwischen Autoren und Verlagen durch die Wissenschaftsverleger auf den Versammlungen der VG Wort am 20. und 21. Mai in München.
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Verkauft wird online, geklönt in Hamburg

Das Bilderbusiness ist heutzutage ein Online-Geschäft. Dennoch gibt es in der Branche - wie in jeder anderen - als Ergänzung der virtuellen Kommunikation ein großes Interesse an der persönlichen Begegnung. Und so konnte die dritte Bildagentur-Messe PICTA in Hamburg mit 76 Ausstellern und über 2000 Besuchern erneut einen Erfolg verbuchen.
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Presserecht für Journalisten

Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.
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Langwieriger Abschied vom Amtsgeheimnis

Muss ein Bürger auf Anfrage informiert werden, wie hoch die Sitzungsgelder im Aufsichtsrat seines kommunalen Energieversorgungsunternehmens sind? In den meisten Industrieländern der Welt ja, ebenso in vier deutschen Bundesländern. Möglich machen dies Informationsfreiheitsgesetze. Bald sollen auch deutsche Bundesbehörden zur Auskunft verpflichtet sein.
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Durch Recherche unzumutbar belästigt

Wenn ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll, sollten Journalistinnen und Journalisten aufmerken. Schon von Berufs wegen - und zwar durchaus im doppelten Sinne. Zum einen als Thema der Berichterstattung und zum anderen in Bezug auf die eigene Berufsausübung. Schon wieder droht eine Gesetznovelle die Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren.
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Zypries verpasst Künstlern einen Korb

Glückliche Fügung für Brigitte Zypries, dass der Bundespräsident just am Abend des 17. Januar zum Dinner geladen hatte. Zwar hätte das Fingerfood, das im Magnushaus am Berliner Kupfergraben gereicht wurde, wohl auch ihren Ansprüchen genügt, doch musste sie so weder fachkundige Kritik am Entwurf ihres Ministeriums für einen "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle anhören noch das eindringliche Plädoyer von Günter Grass für die Rechte der Kreativen. Bevor der Literaturnobelpreisträger die Bundesjustizministerin noch zur Kehrwende auffordern konnte, war sie entschwunden.
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Enteignung verhindern

Freie Journalistinnen und Fotografen sowie andere Kreative konnten Mitte 2002 jubeln: Trotz einer millionenschweren Gegenkampagne der Medienkonzerne beschloss der Bundestag eine Urheberrechtsreform, die ihnen einen gesetzlichen Anspruch auf "angemessene Vergütungen" zusichert. Was ist daraus geworden? Und worum geht es bei der Auseinandersetzung um die neue Novelle des Urheberrechts? Für «M» sprach Rüdiger Lühr mit dem ver.di-Urheberrechtler Wolfgang Schimmel.
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Eher weniger Geld für Urheber

Zufrieden sein müssten eigentlich die deutschen Medien- und IT-Konzerne mit den Vorgaben des Bundesjustizministeriums für die nächste Urheberrechtsnovelle. Denn es sollen fast nur Regelungen zu ihren Gunsten umgesetzt werden. Doch auch sie nörgeln. Von der Agenda-2010-Regierung hätten sie noch mehr erwartet.
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VG Wort: Schmalerer Scheck

Bei der Verwertungsgesellschaft Wort war 2003 wieder ein "Rekordjahr". So jedenfalls leitete Professor Ferdinand Melichar, geschäftsführender Vorstand, den Geschäftsbericht auf der Versammlung der VG Wort am 21. und 22. Mai in Berlin ein. Positiv sieht es allerdings nicht in allen Bereichen aus.
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Web-Impressum ein Muss

Ob man als freie Journalistin eine eigene Homepage braucht, darüber gibt es im Gegensatz zu freien Fotografen unterschiedliche Meinungen. Es hängt wohl auch vom Tätigkeitsbereich ab. Wer aber eine Homepage hat, muss für diese auch ein Web-Impressum ins Netz stellen. Das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
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Urheberrechtsreform: Was hat es gebracht?

Das novellierte Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist am 13. September 2003 in Kraft getreten. Hauptpunkte in der öffentlichen Diskussion um die Reform waren digitale Privatkopien und Schutzregelungen für Kopierschutzvorrichtungen. Die Neuregelungen betreffen aber nicht nur Musik-CDs oder Film-DVDs, sondern haben ebenso praktische Auswirkungen auf den Berufsalltag von Fotografen. Ein Überblick.
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Gegendarstellung online

Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Aber die Vorstellung vom "Niemandsland", in dem man sich ohne rechtliche Vorschriften tummeln kann, hat sich in einigen Köpfen bis heute gehalten.Und so sehen manche ihre Bürgerrechte durch eine Empfehlung des Europarats gefährdet, mit der dieser einem Bürgerrecht Geltung verschaffen will. Es geht um das Gegendarstellungsrecht - oder andersrum: die Pflicht zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen auch im Internet.
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Rekordergebnis mit Wermutstropfen

Auch im Jahr 2002 konnte die Verwertungsgesellschaft Wort ein "Rekordergebnis" bei der Wahrnehmung von Urheberrechten von Autoren und Verlagen erzielen. Auf den Versammlungen der Wahrnehmungsberechtigten und Mitglieder am 23. und 24. Mai in München herrschte dennoch nicht nur eitel Sonnenschein - wie außerhalb des Tagungsraumes im Hotel Bayerischer Hof.
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