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Recht

Zweite Runde: ver.di vs. Prinz von Preußen

In einer juristischen Auseinandersetzung mit Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Damit wehrt sich ver.di gegen eine auf Antrag des Prinzen von Preußen erlassene Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin. Gegenstand ist eine Äußerung in einem Artikel des ver.di-Medienmagazins „Menschen Machen Medien“ vom Juli 2020.
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Tariflicher Zuschlag gehört obendrauf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts München, mit dem ein arbeitnehmerähnlicher Freier vom Sender jetzt mit ver.di-Rechtsschutz eine Nachzahlung für zwei Jahre erstritt.
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Lokalzeitung muss kräftig nachzahlen

EuGH begrenzt „Framing“ im Netz

BND-Gesetz muss Quellenschutz sichern

Gibbet Fisch, oder gibbet kein Fisch?

Kooperation von Bund und Google untersagt

Verlegerin erhält in Karlsruhe Recht

Die Verlegerin eines Magazins hatte vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt Erfolg mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen vorherige zivilrechtliche Entscheidungen, die sie zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt hatten. Die Karlsruher Richter befanden, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit verletzt worden war.
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Tech-Giganten bald strenger kontrolliert

ver.di fordert Recht auf Verbandsklage

Rolf Gössner besiegt den Verfassungsschutz

Unverfroren Bilder verfälscht

Filmfolgen: Anklage gegen ein RTL-Team

Drohnenfotos und die Panoramafreiheit

Urheberrechtlich geschützte Werke, die sich im öffentlichen Raum befinden, dürfen aus dem Luftraum heraus fotografiert werden und es ist zulässig, diese Fotografien (auch gewerblich) zu veröffentlichen und verbreiten. Das sei von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) gedeckt, begründete das Landgericht Frankfurt am Main sein Urteil zugunsten eines freien Fotografen. Die Entscheidung ist zudem bemerkenswert, da das Gericht damit von der bisherigen Rechtsprechung des BGH abwich.
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Presserat: Bild.de wird erneut gerügt

Neue Verhaltensregeln für Medien und Polizei

Gegen Trojaner-Einsatz bei Verfassungsschutz

Hohe Hürden für Beschlagnahme der Kamera

Geldstrafe für ein entrissenes Handy

Ein Urheberrecht für zeitgemäße Vergütung

Eine Kontroverse um das Auskunftsrecht im Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland hat eine Stellungnahme von ARD, ZDF und dem Verband Privater Medien e.V. (VAUNET) ausgelöst. ver.di sieht darin eine „Verbreitung von unsachlichen und irreführenden Behauptungen“. Damit werde versucht, „zu Lasten der Urheber*innen wirksame Vergütungsverbesserungen bei der Online-Verwertung zu verhindern“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
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Speicherung von Daten ohne Anlass ist illegal

Rechte Europäischer Betriebsräte gestärkt

Zeitungsbote gewinnt in zweiter Instanz

Rechtsrocker obsiegte gegen Bild-Zeitung

Stimmrechte bei der Bild-Kunst übertragen

MMM - Menschen machen Medien
M – Das aktuelle Magazin

Heft 1/2021

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