Ein-Euro-Job und die angemessene Vergütung von Nutzungsrechten
Ein/e Medienschaffende/r hat einen Ein-Euro-Job von der Arbeitsagentur auferlegt bekommen, in dem sie/er Texte erarbeitet, Radiobeiträge erstellt oder mediengestalterisch tätig ist. Dieser Job unterliegt keinem regulären Arbeitsverhältnis. Gezahlt wird ALG II und der Mehrwand sprich die Arbeitsleistung wird durchschnittlich mit einem Euro pro Stunde bezahlt.
«M» fragte den Spezialisten für Urheberrecht von ver.di, Wolfgang Schimmel:
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